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Politik

Krankenhaus­direktoren: Viele Grundversorger können Qualitätsvorgaben nicht erfüllen

Freitag, 16. Dezember 2016

/dpa

Berlin – Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) hat davor ge­warnt, dass zu hohe Qualitätsvorgaben für Krankenhäuser zu einer Aushöhlung der sta­tionären Versorgung in Deutschland führen könnten. „Die Einführung von Mindest­men­gen in der Versorgung von Brustkrebspatientinnen hat in den vergangenen Jahren ein­deutig zu einer Verbesserung der Versorgung geführt“, sagte der Präsident des Verban­des, Josef Düllings, am Mittwoch vor Journalisten in Berlin.

In der Schwerpunkt­versor­gung könnten Mindestmengen die Qualität verbessern. Sie beinhalteten jedoch auch das Risiko einer Entkernung in der Grund- und Regel­versorgung. „Sie würden zu einer Sog­wir­kung weg von den Grundversorgern führen, die das Rückgrat unserer Krankenhaus­ver­sorgung sind“, mahnte Düllings.

„Strukturqualität muss umsetzbar sein, sonst kommt sie nicht beim Patienten an“, fuhr er fort. Für viele Grundversorger seien zum Beispiel Vorgaben zur Personalausstattung in der Intensivstation nicht erfüllbar. Als weiteres Beispiel nannte er die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Versorgung von Risikoschwangeren, die ein be­stimmtes Verhältnis von Pflegekräften und Patienten vorsieht. „Es gibt nur wenige Pe­ri­natalzentren, die diese Regelung umsetzen können“, sagte Düllings. „Wenn die Vor­ga­ben so bleiben, entstehen Haftungsrisiken für die Zentren. Ich habe mit Ärzten gespro­chen, die sagen: Wir werden nur noch so viele Risikoschwangere aufnehmen, wie wir in der aktuellen Personalsituation versorgen können. Die Frage ist: Wo gehen die anderen Risikoschwangeren dann hin?“

Staat soll moderne IT-Infrastruktur in Krankenhäusern finanzieren
In 32 Thesen hat der VKD kurz vor Beginn des Bundestagswahljahres seine Forde­run­gen an die Krankenhauspolitik formuliert. Der Verband fordert unter anderem, dass Kommunikation und Zuwendung im Krankenhaus besser vergütet werden müsse. Zudem müssten die Bundesländer ihre Investitionsmittel von heute drei auf sechs Milliarden Euro pro Jahr erhöhen. „Zusätzlich sollten die Krankenkassen an der Finan­zierung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen beteiligt werden“, meint der VKD und for­dert für die Dauer von zehn Jahren einen Zuschlag für Instandhaltungs- und Sanierungs­maßnahmen von mindestens fünf Prozent auf die Fallpauschalen.

Finanzielle Hilfe vom Staat fordert der Verband zudem im Bereich der Digitalisierung. Nach einer Studie der EU-Kommission seien die deutschen Kliniken hier nicht einmal EU-Durchschnitt. Länder wie Dänemark, Kanada oder die USA zeigten, dass die notwen­digen Voraussetzungen für eine flächendeckende digitale Infrastruktur von staatlicher Seite geschaffen beziehungsweise unterstützt werden müssten. Der VKD fordert daher auch für Deutschland eine Investitionsoffensive auf Bundesebene für die Schaffung ei­ner modernen IT-Infrastruktur der Krankenhäuser. Denn „die Kranken­häuser können die­se Investition nicht selbst leisten“, so Düllings.

MDK durch „wirklich unabhängige Institution“ ersetzen
Schließlich forderte der Verband, dass die Krankenhausrechnungen von einer „wirklich unabhängigen“ Institution geprüft werden. „Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist aus unserer Sicht weder neutral noch an der Sache orientiert“, kritisierte Düllings. „Oft kürzt er eine Rechnung, weil aus seiner Sicht der Patient früher hätte entlassen werden können. Das geht stark in die Richtung einer Einschränkung der Therapiefreiheit. Ärzte sollen gezwungen werden, eine Behandlung nach Vorstellung der Krankenkassen durch­zuführen. Das ist nicht akzeptabel.“ © fos/aerzteblatt.de

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