Ärzteschaft
Fachgesellschaft sieht in strenger Sektorenteilung zentrales Problem der Notfallversorgung
Montag, 19. Dezember 2016
Berlin – In die Diskussion um steigenden Patientenzahlen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser hat sich jetzt auch die Deutsche Gesellschaft interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) eingeschaltet. Hintergrund sind die steigenden Patientenzahlen in den Notaufnahmen – auch jener Patienten, denen ebenso ein niedergelassener Arzt in seiner Praxis hätte helfen können. Das IGES-Institut in Berlin hatte in einer Studie die Kosten für die Behandlung dieser Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser auf knapp 4,8 Milliarden Euro jährlich beziffert.
Die DGINA kritisierte die derzeitige Diskussion und neue Beschlüsse zur Finanzierung der Notfallversorgung scharf. Laut der Fachgesellschaft dringen die aktuellen Lösungsansätze nicht zum Kern des Problems vor – nämlich der strikten Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung in der Notfallmedizin. „Die gegenwärtigen Pläne werden nicht dazu führen, dass Patienten in Deutschland notfallmedizinisch besser versorgt werden, sondern schlechter“, sagte der DGINA-Präsident Christoph Dodt mit Hinblick auf neue Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses.
Laut DGINA ist es verständlich, dass Patienten immer häufiger die Klinik-Notaufnahmen aufsuchten. „Die Notfallversorgung erfordert eine spezielle Medizin, bei der alles darauf ausgerichtet ist, dass die Ursache eines Krankheitssymptoms schnell ermittelt wird, um gefährliche Diagnosen rasch zu erkennen und zu behandeln.
Das ist nur in zentralisierten und spezialisierten Notfallzentren umfassend und zeitnah möglich. Deswegen stimmen die Patienten in Deutschland mit den Füßen ab und gehen in die Notaufnahmen“, so Dodt. Krankenhäuser belastet dies laut Fachgesellschaft finanziell und personell. Ambulante Notfallpatienten seien für Krankenhäuser nicht kostendeckend zu behandeln.
Die DGINA kritisierte insbesondere zwei neue Vergütungsregeln, die Anfang Dezember im Erweiterten Bewertungsausschuss verhandelt wurden und zum 1. April 2017 in Kraft treten sollen. Die Fachgesellschaft schätzt, dass die Einnahmen für die Notfallversorgung in Krankenhäusern demnach generell um durchschnittlich zwei bis vier Euro auf nur noch etwa 28 Euro pro Patient sinken. Das hält die DGINA für eine massive Fehlentscheidung, weil sie die Engpässe in der Klinik verschärften und die Wartezeiten für Patienten verlängerten. „Längere Wartezeiten bedeuten immer auch eine Patientengefährdung“, führte DGINA-Vorstandsmitglied Harald Dormann aus.
Kritisch sieht die Fachgesellschaft auch die neue sogenannte Abklärungspauschale. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag in Höhe von 4,74 Euro für ein Arztgespräch mit dem Ziel, die Weiterversorgung dem ambulanten Sektor zuzuordnen. Laut DGINA könne dies für Notaufnahmen interessant sein, in denen eine Notfallpraxis und die Notaufnahme eine gemeinsame Ersteinschätzung bei allen Notfallpatienten durchführen würden, sodass nicht dringliche oder nicht aufwendige Patienten in einer Praxisstruktur unter gleichem Dach weiterbehandelt werden könnten.
„Sobald aber Patienten nach dieser Ersteinschätzung in eine weiter entfernte Versorgungsstruktur verwiesen werden müssen, kann eine oberflächliche Beurteilung und Weiterleitung lebensgefährlich für den Patienten sein und zudem strafbar für den Arzt“, sagte Dormann.
Das zentrale Problem sieht die Fachgesellschaft darin, die Mittel für die Notfallversorgung zwischen zwei vermeintlich konkurrierenden Zahlungsempfängern zu verteilen – dem ambulanten und dem stationären Sektor der Notfallversorgung. Dringend nötig sei daher ein Gesinnungswandel in der gesundheitspolitischen Diskussion zur Notfallversorgung.
Die Frage dürfe nicht sein, wie Patienten in die ambulante Versorgung umgeleitet werden könnten oder selbst die richtige Versorgungsstufe fänden – denn immer wieder entpuppten sich sogenannte Bagatellen als lebensgefährliche Diagnosen. „Nur, wenn das Notfallversorgungssystem sektorenübergreifend darauf ausgerichtet ist, lebensgefährliche Krankheiten sofort zu erkennen und rasch zu behandeln, werden Leben gerettet“, hieß es aus der DGINA.
Den Beschluss bemängelt hatte auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband sehen das anders. Sie betonten nach dem Beschluss, man habe gemeinsam mit den neutralen Schlichtern gute Entscheidungen für die Patienten getroffen. © hil/aerzteblatt.de

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