NewsÄrzteschaftLieferengpässe: Ärztekammer Hessen drängt auf politische Lösung
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Lieferengpässe: Ärztekammer Hessen drängt auf politische Lösung

Montag, 19. Dezember 2016

Frankfurt am Main – Neue Engpässe bei Antibiotika hat die Landesärztekammer Hessen alarmiert. „Schlichtweg eine Katastrophe“ sei es, wenn Medikamente, die dringend zur Be­handlung benötigt würden, für einige Wochen oder Monate nicht mehr zur Verfügung stünden, sag­­te deren Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Im aktuellen Fall geht es um das Breitbandantibiotikum Tazobactam, das in Krankenhäusern zur Be­handlung von bakteriellen Infektionen zum Beispiel der unteren Atemwege, der Harn­wege, der Bauchhöhle, der Haut oder des Blutes angewendet wird.

„Voraussichtlich werden wir ab Januar bis Mitte des nächsten Jahres nicht mehr in der La­ge sein, das Medikamente einzusetzen“, warnte Susanne Johna, Oberärztin und Präsi­diumsmitglied der Landesärztekammer Hessen. Grund für den Lieferengpass ist die Ex­plo­sion in einem Produktionswerk des Herstellers in Asien. Ärzte müssten gegebenenfalls ersatzweise auf andere Präparate zurückgreifen, die möglicherweise nicht denselben Be­handlungserfolg erzielten oder mehr Nebenwirkungen hätten.

„Wenn häufiger Reserveantibiotika eingesetzt werden müssen, ist dies insbesondere im Hinblick auf Entwicklungen bei multiresistenten Keimen problematisch“, hieß es aus der Kammer. Sie fordert daher eine umfassende politische Strategie, welche die Produk­tions- und Lieferfähigkeit dringend benötigter Medikamente verbessert. „Wenn wir durch Lie­fer­engpässe nicht mehr zu einem rationalen Einsatz geeigneter Anti­biotika in der Lage sind, geht dies zulasten der Patientensicherheit. Im schlimmsten Fall geraten Menschenleben in Gefahr“, warnte der hessische Ärztekammerpräsident.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) und der Bundesverbandes Deut­scher Krankenhausapotheker (ADKA) hatte gefordert, Strategien zu entwickeln, um die Bereitstellung lebenswichtiger Medikamente zu garantieren und der Resistenzentwick­lung entgegenzuwirken. © hil/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
Avatar #115425
Herz1952
am Dienstag, 20. Dezember 2016, 17:05

Billig, Billig, Billig.

Bei jeder Ausschreibung müsste zumindest die Zuverlässigkeit geprüft werden. Mittlerweise zweifele ich sogar die Wirkstoffäquivalenz meiner Generika an.

Abgesehen davon, dass die Tabletten, die geteilt werden sollten, trotz Teilungsrille nicht brechen und auch nicht für Tablettenteiler geeignet sind. Andere "zerbröseln" oder brechen trotz großer Teilungsrille nicht da wo sie eigentlich brechen sollten, und das bei Phenproucumon.

Dass die Pharmaindustrie jedoch keine "guten Medikamente" auf den Markt bringen will stimmt aber so nicht. Es ist lediglich der G-BA, der ständig Fehlentscheidungen trifft, sowohl auf den Nutzen (wird oft nicht geprüft). Beim Zusatznutzen (Wegfall von teils gefährlichen Nebenwirkungen) wird einfach auf "kein Zusatznutzen" plädiert.

Immer mehr Hersteller stellen deshalb den Vertrieb in Deutschland ein. Obwohl diese Medikament nicht ausgeschlossen sind von der GKV-Erstattung, weigern sich Ärzte diese zu verschreiben, bzw. Verlangen vom Patienten einen Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Dies betrifft anscheinend hauptsächlich die AOK'en. Die Ärzte sind regelrecht bei Verschreibungen "AOK-geschädigt und verängstigt".

Aber letztlich bleibt doch alles an den Ärzten hängen. Seit dem Nikolausurteil von 2005 hat der G-BA in einer Pressemitteilung "eingeräumt", dass der G-BA nicht den Einzelfall regelt, sondern nur den Durchschnitt (Evidenz heißt, dass Einfälle "auf der Strecke" bleiben.

Ein Arzt hat jedoch das etwas anders ausgelegt, weil Ärzte nicht einmal Rechtsvorlesungen im Medizinstudium haben.

Aber Auch für Ärzte gilt das Grundgesetz, das SGB (Rechte und auch dadurch Pflichtenen) und wenn es hart auf hart kommt, auch das Strafgesetzbuch. Auf den G-BA und auch auf die KV'en dürfen sich nicht berufen. Das sind - neben den Krankenkassen - diejenigen, die solche Schreiben natürlich nicht veröffentlichen.

Darunter leiden sowohl Ärzte, als auch die Patienten, wenn diese ihre Rechte nicht wahrnehmen können (z. B. Behandlungsfehler, z.T. mit Körperverletzung usw.).

Den "Schwarzen Peter" haben sowohl Ärzte als auch Patienten, dadurch, dass medizinisch unbedarfte die Richtlinien und Gesetze machen.

PS: Es sind nicht einmal die Hersteller mit denen die Krankenkassen die Verträge machen, sondern meistens wieder nur Pharmahändler, die sich dann die billigsten Hersteller raussuchen.
Avatar #94906
ede65
am Dienstag, 20. Dezember 2016, 10:02

Der Versorgungsauftrag der Bevölkerung

bleibt mal wieder bei den Ärtzen und Pflegern etc. Dienstpläne 24/7 mit immer weniger Personal, da die Aktiengesellschaftskrankenhäuser Gewinn erwirtschaften müssen, Presenzpflichtzeiten in den Praxen bei immer schlechteren Einnahmen und immer mehr sinnlosem Papierkram. DIe Pharmaindustrie macht nur Profit mit Medis die teil mit höchst fragwürdigen Studien zugelassen werden und verknappt die Menge um den Preis hoch zu halten (siehe impfstoffe). Wenn ein Medikament von der Kasse bezahlt wird müssen die Hersteller verpflichtet werden die Versorgung zu gewährleisten. dannmuss man eben 2 Produktionsstandorte haben. Das wäre ganz einfach zu Regeln, wenn der politsche Wille vorhanden wäre. Wenn eine Praxis zu hat wg Krankheit machen die Kollegen die Arbeit mit.
LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER