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Ärzteschaft

TK und Medi Baden-Württemberg schließen Psychotherapie-Ver­trag

Dienstag, 20. Dezember 2016

Stuttgart – Einen neuen Facharztvertrag zur psychotherapeutischen Versorgung haben der Verband Medi Baden-Württemberg und die Techniker Krankenkasse (TK) geschlos­sen. An dem Vertrag nach Paragraf 140 des fünften Sozialgesetzbuches können sich rund 1,1 Millionen TK-Versicherte in dem Bundesland und rund 2.500 Therapeuten be­tei­ligen. Start ist im April 2017. „Lange Wartezeiten auf eine Psychotherapie gehören bald der Vergangenheit an“, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Der Vertrag sehe vor, dass Patienten in der Regel nicht länger als zwei Wochen auf einen Termin warten müssten.

Die Vertragspartner setzen dafür auf neue Modelle bei der Vergütung psychotherapeu­ti­scher Leistungen. Während bisher eher Langzeittherapien in dieser Hinsicht attraktiv wa­ren, werden nun kürzere Therapien mit häufigen Arzt-Patienten-Kontakten zu Beginn der Behandlung für die Therapeuten besser vergütet. Auch Gruppentherapien werden finan­ziell aufgewertet, um möglichst vielen Patienten zeitnah eine Behandlung zu ermöglichen. „Wenn Patienten schneller Licht am Ende des Tunnels sehen, wird die Gefahr einer chro­nischen Erkrankung deutlich reduziert“, betonte Werner Baumgärtner, Vorstands­vor­sitzender von Medi Baden-Württemberg.

Medi und TK haben sich darauf verständigt, bei den meisten Therapien auf langwierige Genehmigungsverfahren zu verzichten. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patienten“, so Baumgärtner.

Kürzere Wartezeiten sollen auch dadurch erreicht werden, dass die Therapeuten freie Therapieplätze ins Internet einstellen. „Was in anderen Bereichen längst Standard ist, kann nun auch im Gesundheitswesen umgesetzt werden“, erläuterte Vogt.

Aus seiner Sicht bringt das neue Versorgungsmodell besonders für schwer kranke Pa­tienten etliche Vorteile. „Patienten mit großem Therapiebedarf brauchen Ärzte, die gut erreichbar sind und ein ausreichendes Arbeitspensum haben. Deshalb müssen Thera­peuten, die an dem Vertrag teilnehmen möchten, mindestens 20 Stunden pro Woche tätig sein“, betonte er. © hil/aerzteblatt.de

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