Ärzteschaft
TK und Medi Baden-Württemberg schließen Psychotherapie-Vertrag
Dienstag, 20. Dezember 2016
Stuttgart – Einen neuen Facharztvertrag zur psychotherapeutischen Versorgung haben der Verband Medi Baden-Württemberg und die Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen. An dem Vertrag nach Paragraf 140 des fünften Sozialgesetzbuches können sich rund 1,1 Millionen TK-Versicherte in dem Bundesland und rund 2.500 Therapeuten beteiligen. Start ist im April 2017. „Lange Wartezeiten auf eine Psychotherapie gehören bald der Vergangenheit an“, sagte Andreas Vogt, Leiter der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg. Der Vertrag sehe vor, dass Patienten in der Regel nicht länger als zwei Wochen auf einen Termin warten müssten.
Die Vertragspartner setzen dafür auf neue Modelle bei der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Während bisher eher Langzeittherapien in dieser Hinsicht attraktiv waren, werden nun kürzere Therapien mit häufigen Arzt-Patienten-Kontakten zu Beginn der Behandlung für die Therapeuten besser vergütet. Auch Gruppentherapien werden finanziell aufgewertet, um möglichst vielen Patienten zeitnah eine Behandlung zu ermöglichen. „Wenn Patienten schneller Licht am Ende des Tunnels sehen, wird die Gefahr einer chronischen Erkrankung deutlich reduziert“, betonte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Baden-Württemberg.
Medi und TK haben sich darauf verständigt, bei den meisten Therapien auf langwierige Genehmigungsverfahren zu verzichten. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patienten“, so Baumgärtner.
zum Thema
Deutsches Ärzteblatt print
- Psychotherapeutische Versorgung: „Sehr detaillierte Anweisungen“
- Baden-Württemberg: DAK und Medi schließen Psychotherapie-Vertrag
aerzteblatt.de
Kürzere Wartezeiten sollen auch dadurch erreicht werden, dass die Therapeuten freie Therapieplätze ins Internet einstellen. „Was in anderen Bereichen längst Standard ist, kann nun auch im Gesundheitswesen umgesetzt werden“, erläuterte Vogt.
Aus seiner Sicht bringt das neue Versorgungsmodell besonders für schwer kranke Patienten etliche Vorteile. „Patienten mit großem Therapiebedarf brauchen Ärzte, die gut erreichbar sind und ein ausreichendes Arbeitspensum haben. Deshalb müssen Therapeuten, die an dem Vertrag teilnehmen möchten, mindestens 20 Stunden pro Woche tätig sein“, betonte er. © hil/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.