Politik
Neue Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz in Sachsen-Anhalt
Dienstag, 20. Dezember 2016
Magdeburg – Eine Landesrahmenvereinbarung für Prävention und Gesundheitsförderung haben Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt, der gesetzlichen Kranken- und Pflege- sowie der Unfall- und Rentenversicherungen im Land unterzeichnet. Weitere Partner sind die Bundesagentur für Arbeit, der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag Sachsen-Anhalt. Ziel der Vereinbarung ist, existierende Gesundheitsaktivitäten im Land zu bündeln und die Gesundheitsförderung in allen Lebenswelten weiterzuentwickeln. Dafür werden die Krankenkassen im Jahr 2017 mehr als 4,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt hofft, „die Präventionsarbeit zukünftig in den verschiedenen Lebenswelten besser koordinieren zu können.“ Dass dabei die Gesundheitsziele des Landes Sachsen-Anhalt miteinbezogen werden, sei „umso erfreulicher“, so Grimm-Benne.
Die Träger der Landesrahmenvereinbarung haben ein „Landesforum Prävention Sachsen-Anhalt“ gegründet, das in den nächsten Jahren bestehende Ansätze und Kooperationen der Prävention und Gesundheitsförderung ausbauen und neue Gesundheitsinitiativen voranbringen soll. So sollen zum Beispiel Schwerpunktthemen wie „Gesundheit bei Erwerbslosen“, „Prävention in der Pflege“ sowie „Gesundheitsförderung in den Kommunen“ verstärkt in den Fokus rücken, hieß es aus Magdeburg. Dafür haben die Partner innerhalb des Landesforums Prävention sechs Arbeitsgruppen eingerichtet. Ergebnisse sollen im Laufe des Jahres 2017 vorliegen.
Das im Sommer 2015 verabschiedete Präventionsgesetz sieht vor, dass Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen in der Gesundheitsförderung und der Prävention stärken zusammenarbeiten sollen. Im Februar 2016 hat die sogenannte nationale Präventionskonferenz Ziele und Handlungsfelder in einer Bundesrahmenempfehlung konkretisiert. Die konkrete Umsetzung obliegt den Partnern in den Ländern, die dazu Landesrahmenvereinbarungen schließen. © hil/aerzteblatt.de

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