Ärzteschaft
Spitzenverband Fachärzte startet Umfrage zum Anti-Korruptionsgesetz
Mittwoch, 21. Dezember 2016
Berlin – Eine Befragung der Fachärzte in Klinik und Praxis zu den neuen Straftatbeständen im Gesundheitswesen startet der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa). Sie läuft bis Ende März. Hintergrund der Befragung ist, dass viele Ärzte mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“, das seit Juni 2016 in Kraft ist, weiterhin Unsicherheit verbinden.
Das Gesetz hat Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen als Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) in den Paragraphen 299a und 299b verankert. Es soll damit der besonderen Verantwortung der im Gesundheitswesen tätigen Heilberufsgruppen Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden.
Anti-Korruptionsgesetz: Die Auslegungsspielräume müssen sich noch zeigen
Seit Juni dieses Jahres ist das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ in Kraft. Mit dem Gesetz wurde ein neuer Straftatbestand zur Bestechlichkeit im Gesundheitswesen eingeführt. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist am 4. Juni in Kraft getreten. Künftig regeln § 299 a und 299 b Strafgesetzbuch (StGB), dass sich Angehörige der Heilberufe strafbar [...]
Die Online-Befragung des SPiFA soll jetzt den Bereich der Kooperationen im Gesundheitswesen sowie die Bemessungsgrundlagen für die Vergütung im Rahmen von Kooperationen näher beleuchten.
„Die übergroße Mehrheit der Ärzte in Deutschland arbeitet korrekt und lässt sich nichts zuschulden kommen“, hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery, im November bei einer Veranstaltung der BÄK zu dem neuen Gesetz erklärt. Die Neuregelungen könnten aber zu Unsicherheiten insbesondere bei den Ärzten führen, die sich beispielsweise in Netzen oder in sektorenübergreifenden Versorgungsformen engagierten.
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„Diese Kollegen brauchen verlässliche Informationen“, forderte der Ärztepräsident. Einen Beitrag dazu soll die neue Umfrage leisten, indem sie umreißt, welche Kooperationen im Gesundheitswesen üblich und angemessen sind und nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen.
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