Ärzteschaft
Förderpaket für die ambulante ärztliche Versorgung in Thüringen
Dienstag, 27. Dezember 2016
Weimar – Ein Förderpaket für die ambulante ärztliche Versorgung in Thüringen hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes zusammengestellt. Es reicht von der Unterstützung von ambulante Famulaturen über das praktische Jahr bis zur Weiterbildung in Praxen und der Niederlassung. Insgesamt stellt die KV dafür rund 5,3 Millionen Euro bereit. Rund 750.000 Euro davon sind Kassenmittel.
„Gemeinsam mit unseren Partnern fördern wir zielgenau dort, wo Unterstützung gebraucht wird“, sagt die erste Vorsitzende des Vorstandes der KV Thüringen, Annette Rommel. An der einen Stelle seien das finanzielle Zuschüsse, zum Beispiel bei der Niederlassung auf dem Land oder bei der Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung. An anderer Stelle, wie bei der Berufsorientierung im Studium, sei Beratung wichtiger als Geld, so Rommel.
In diesem Jahr wurde über den sogenannten Landesausschuss die Neu- oder Nachbesetzung von 19 Praxen gefördert. Sieben Ärzte wurden unterstützt, weil sie in Regionen mit besonderem Versorgungsbedarf trotz Rentenalters weiterarbeiten.
Für jede geförderte Praxisgründung oder -übernahme wird ein Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro bereitgestellt, der jeweils über fünf Jahre mit 3.000 Euro pro Quartal ausgezahlt wird. Die Gründung von Zweigpraxen wird mit einem Investitionskostenzuschuss von 15.000 Euro gefördert.
Außerdem erhielten im Jahr 2016 rund 100 Praxen Zuschüsse für die Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung. „Durch die kontinuierliche Förderung wurde zum einen die Nachbesetzung vieler Praxen gewährleistet, deren Inhaber in den Ruhestand gegangen sind. Außerdem sank die Zahl der freien Arztsitze in Thüringen weiter“, hieß es aus der KV. © hil/aerzteblatt.de

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