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Politik

GKV-Leistung: Ärzte können künftig Cannabis verordnen

Donnerstag, 19. Januar 2017

/dpa

Berlin – Ärzte können Schwerkranken künftig Cannabis zulasten der gesetzlichen Kran­kenversicherung verordnen, wenn diesen nicht anders geholfen werden kann. Der Bun­destag hat heute einstimmig eine entsprechende Gesetzesnovelle verabschiedet. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt in Deutschland weiterhin verboten.

Mit der Neuregelung, die im März in Kraft tritt, wird es schwer erkrankten Patienten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, getrocknete Cannabisblüten und Cannabis­ex­trakte auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten. In Ausnahmefällen sollen Pa­tienten auch Anspruch auf im Ausland zugelassene Fertigarzneimittel mit den Wirk­stoffen Dronabinol und Nabilon erhalten.

Abgeordnete aller Fraktionen lobten die neue Gesetzesregelung einhellig als großen Schritt in der Versorgung schwerkranker Menschen. Der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe sagte, nach mehr als einem Jahrzehnt der Auseinandersetzungen über Cannabis als Medizin gehe für viele Patienten ein „Leidensweg“ zu Ende. Bundesgesundheits­mi­nister Hermann Gröhe (CDU) hob vor allem die Verbesserung für Menschen in der Palliativversorgung hervor. Mit dem Gesetz wurde geregelt, dass ein Antrag auf Can­na­bis zu medizinischen Zwecken im Palliativbereich binnen drei Tagen genehmigt werden muss.

Deutsche Schmerzliga (DSL) und die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) begrüßen, dass für viele Menschen mit chronischen therapieschwierigen Schmerzen die entscheidende Hürde für den medizinischen Einsatz von Cannabis-haltigen Arzneien fäll­t. „Wir dürfen hoffen, dass sowohl das frustrierende Warten auf einen Entscheid über die Kostenübernahme als auch die hohe Zahl an ablehnenden Bescheiden endlich ein Ende haben“, erklärte Michael A. Überall, Präsident der DSL und Vizepräsident der DGS.

Der Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) sprach von einer „sinnvollen“ Regelung, die einer Reihe von Patienen Erleichterung verschaffen könne. Zu begrüßen sei auch, dass die Gesamtlast des Genehmigungsverfahrens nicht auf die Vertragsärzte abgeladen wur­de, sondern den Krankenkassen nun bei den Regelungen zur Kostenübernahme enge Grenzen gesetzt seien, sagte der BVSD-Vorsitzende Joachim Nadstawek.

Nach den bis­he­rigen Plänen sollte der verordnende Arzt den Versorgungsbedarf aus­führ­lich begrün­den. Nach dem heute verabschiedeten Gesetz liegt die Beweislast bei den Krankenkass­en, Gründe anzugeben, warum Medizinalhanf ihrer Ansicht nach keine an­ge­messene Therapie für den jeweiligen Patienten ist.

„Für Versicherte, die Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativ­ver­sorgung erhalten, hat der Verordnungsgeber die Genehmigungsfrist der Krankenkassen jetzt auf drei Tage festgelegt. Diese verkürzte zeitliche Frist halten wir ebenfalls für eine richtige und angemessene Maßnahme“, betonte er. Für die erstmalige Leistung bei ei­nem Versicherten mit anderen Erkrankungen ist die Genehmigung durch die Kranken­kasse bei einer Frist von drei beziehungsweise fünf Wochen vorgesehen.

Der drogenpolitische Spre­cher der Linksfraktion, Frank Tempel, warb zugleich für die „niedrigschwellige Anwen­dung“ von Cannabis, also nicht nur bei schwerkranken Patienten. „Nicht jeder möchte die große Palette vieler kleiner bunter Schmerzpillen austesten, sondern lieber auf natürli­che Substanzen wie Cannabis setzen“, sagte Tempel.

Cannabistherapie bei Krebs oder Multipler Sklerose

Berlin – Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat heute den Weg frei gemacht für den Cannabis-Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vertreter der Regierungs- wie auch der Oppositionsfraktionen sprachen von einem entscheidenden Fortschritt zugunsten schwer kranker Patienten [...]

Geplant ist ein staatlich kontrollierter Anbau in Deutschland durch eine Cannabis­agentur. Bis dieses gewährleistet ist, soll die Versorgung mit Medizinalhanf durch Importe gewähr­leis­tet werden. Selbst anbauen dürfen Patienten Cannabis weiterhin nicht. Der Gesetz­ge­ber begründet dies mit der „Gefahr von mangelnden Qualitäts- und Sicherheitskon­troll­möglichkeiten“.

Eine Begleitstudie soll weitere Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis gewinnen. Dazu übermitteln die Ärzte künftig Daten etwa zu Diagnose, Therapie, Dosis und Neben­wirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Cannabis wird in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten eingesetzt, zum Beispiel gegen Übelkeit und zur Appetitsteigerung bei Krebs- und Aidspatienten, bei Rheuma so­wie bei spastischen Schmerzen bei Multipler Sklerose. Einigen Substanzen wird etwa ei­ne krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Bislang war dies mit hohen Kosten für die Patienten verbunden. Die Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis­pro­dukten gab es nur selten, die Krankenkassen zahlten bislang nur in Einzelfällen. © dpa/afp/may/aerzteblatt.de

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Kommentare

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Avatar #737092
Carlos Stanka
am Montag, 27. November 2017, 17:15

Richtlinien und Vorsorgen

Zu Ihrem Beitrag möchte ich folgendes sagen beziehungsweise schreiben!
Sie nennen und zählen hier so viele Möglichkeiten auf die auf eine Richtung hinweisen, die mich persönlich interessieren, die ich hier in Schwetzingen von Fachärzten so wie Sachbearbeiter und auch Sozialarbeiter nicht als Angebot gemacht bekommen habe, weil diese anscheinend in Vergessenheit geraten wenn es um die Richtigkeit im Zusammenhang mit einem glücklichen Beziehungsleben oder in der Unabhängigkeit geht
Trotz weiterer Bemühungen beharren Sie weiterhin auf die Richtigkeit aber das bringt dem zu behandelnden nicht wirklich etwas.
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Donnerstag, 19. Januar 2017, 20:38

Cannabis SOFORT auf den Tisch!?

Man könnte meinen, in der bisher endlosen scheinenden Cannabis-Debatte stünde die gesamte medizinische Welt plötzlich still:

- keine Kontroversen über Budgetierung/Regresse/gedeckelte Gesamtvergütung
- kein Ex-/Im-/Transplantationsdilemma durch Mangel an Organspendern
- keine Wartelisten-, Zuteilungs- und bürokratische Listenmedizin
- keine Haus-Facharzt-Nachfolge- und -Neubesetzungs-Nöte
- kein Stadt-Land-PKV-GKV-Versorgungs-Gefälle
- keine Diabetologie-Katastrophen seitens G-BA und IQWiG
- Keine Klinik-Privatisierung mit kurz/langfristigen Kapitalverwertungen
- keine mangelhafte psychosomatische/psychotherapeutische Grundversorgung
- keine geregelte Notfall-Ambulanzversorgung in Praxis und Klinik
- kein Versorgungsausfall bei Immobilität/Gebrechlichkeit/Desorientierung
- keine Vertretung von Haus-/Fach-/Spezialarzt/Psychotherapie-Interessen

Stattdessen steht heute ein Patient vor uns und fragt, ob wir denn nicht die Nachrichten gehört hätten? Er wolle jetzt sofort und auf der Stelle sein Cannabis auf Kassenrezept!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

P.S. Bundesgesetze treten erst nach formeller Genehmigung durch den Bundespräsidenten mit offizieller Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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