Politik
Hygienevorschriften im Krankenhaus: Plusminus kritisiert Regelungschaos
Dienstag, 24. Januar 2017
Berlin/Köln – Das ARD-Magazin Plusminus und die Rechercheplattform Correctiv haben eine interaktive Karte aus dem Internet entfernt, auf der Kliniken verzeichnet waren, die angeblich Hygienevorschriften nicht erfüllten. Laut der Plusminus- und Correctiv-Recherche erfüllte im Jahr 2014 jede vierte Klinik in Deutschland die Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts nicht und beschäftigte zu diesem Zeitpunkt zu wenig Hygienepersonal. Basis der Auswertung waren die jährlichen Krankenhausqualitätsberichte und Daten des Landesverbands Nordwest der Betriebskrankenkassen (BKK). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und verschiedene Kliniken hatten Plusminus und Correctiv vorgeworfen, mit fehlerhaften oder veralteten Daten zu arbeiten.
Nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2009 muss jede Klinik mit mehr als 400 Betten jeweils mindestens einen Krankenhaushygieniker, eine Hygienefachkraft, einen hygienebeauftragten Arzt und eine hygienebeauftragte Pflegekraft beschäftigen. Bei Kliniken mit weniger als 400 Betten ist kein Krankenhaushygieniker vorgeschrieben.
„Die DKG begrüßt, dass Plusminus und Correctiv die Konsequenz gezogen und die Karte aus dem Netz entfernt haben“, hieß es jetzt aus der DKG. Die falsche Darstellung habe Patienten verunsichert und Krankenhäuser verunglimpft. „Plusminus muss sich fragen lassen, ob eine ausreichende Überprüfung der Rechercheergebnisse stattgefunden hat. Dies gilt auch für den BKK-Landesverband Ost, der die Daten geliefert hatte und im Bericht aufgrund der falschen und veralteten Daten ebenfalls Beschuldigungen gegen Krankenhäuser erhoben hatte“, erklärte der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Er forderte, nun den gesamten Beitrag zu bearbeiten und es nicht dabei zu belassen, die umstrittene Karte zurückzuziehen.
Streit um Einhaltung der Hygienevorschriften in Kliniken
Berlin/Köln – Für Aufregung sorgt eine Recherche, die das ARD-Magazins Plusminus und das Recherchezentrum Corrective.org heute veröffentlicht haben. Danach erfüllte im Jahr 2014 jede vierte Klinik in Deutschland die Hygienevorschriften des Robert-Koch-Instituts nicht und beschäftigte zu diesem Zeitpunkt zu wenig Hygienepersonal.
Plusminus sieht den Fehler aber nicht in einer fehlerhaften Recherche, sondern in einem intransparenten Regelungssystem, dass letztlich verhindere, dass Patienten Klarheit darüber gewännen, wie es um die Hygiene in Kliniken bestellt sei. „Diese Karte fußte auf den Zahlen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für 2014, die flächendeckend abbilden sollen, wie es um die Hygiene in deutschen Krankenhäusern steht“, schreibt Plusminus.
Nach der Veröffentlichung habe es mehrere „Hinweise auf Widersprüchlichkeiten mit Blick auf die Zahlen des G-BA“ gegeben. Außerdem sei es aufgrund von unterschiedlichen Landesverordnungen in einigen Bundesländern zu Missverständnissen in der Auswertung der Daten gekommen. Der Patient habe aber ein Anrecht darauf, sich in puncto Krankenhaushygiene ein Urteil auf einer verlässlichen, einheitlichen Datengrundlage bilden zu können. „Dafür haben die Verantwortlichen leider bislang noch nicht gesorgt“, schreibt Plusminus.
Die für Qualitätssicherung im G-BA zuständige Unparteiische, Regina Klakow-Franck, betont auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes, dass die Verantwortlichkeiten für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten klar geregelt seien und jedes Krankenhaus die Möglichkeit habe, beispielsweise bei technischen Übermittlungsproblemen Daten nachzuliefern und zu korrigieren. Richtig sei jedoch, dass unterschiedliche Ländervorgaben zum Hygienepersonal die Interpretation der in den Qualitätsberichten erfassten Zahlen erschwerten.
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„Seit dem Berichtsjahr 2012 sind die Krankenhäuser verpflichtet, Angaben zum vorhandenen Hygienepersonal zu machen. Ziel ist eine Vergleichbarkeit der Informationen auf Bundesebene“, heißt es in einer Stellungnahme. Bei den Bezeichnungen des Fachpersonals orientieren sich die Qualitätsberichte an den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie an den Krankenhaushygieneverordnungen auf Landesebene. Allerdings limitiere dies gleichzeitig die Vergleichbarkeit, da nicht alle Berufe in den länderspezifischen Verordnungen gefordert oder empfohlen würden, hieß es aus dem G-BA. © hil/aerzteblatt.de

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