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Politik

Digitalisierung im Gesundheitswesen: CDU legt Strategiepapier vor

Mittwoch, 25. Januar 2017

/dpa

Berlin – Wohin die Digitalisierung im Gesundheitswesen sich entwickeln soll, beschreibt der Bundesfachausschuss Gesundheit und Pflege der CDU in einem neu erschienenen Strategiepapier gemeinsam mit dem sogenannten Netzwerk Digitalisierung. „Digitalisie­rung heißt bessere medizinische Versorgung“, lautet ein darin formuliertes Credo. Dabei gehe es nicht nur um neue Technologien, sondern auch und besonders um elementare Maßnahmen zur Verbesserung von Prävention und Versorgung. So könnten Menschen unabhängig von ihrem Wohnort mit medizinischen Messgeräten ausgestattet werden, die täglich EKG, Blutdruck und andere wichtige Daten an ein Telemedizinzentrum, den be­han­delnden Haus- oder Facharzt übertragen.

„Das kann vor allem für ältere Menschen in ländlichen Gebieten eine enorme Erleichte­rung mit sich bringen und ihre beständige Versorgung verbessern“, schreiben die Au­toren des Papiers. Ärzten sollen in diesem Zusammenhang wieder mehr Zeit für die Pa­tientenbetreuung bekommen. Ziel sei es, „innerhalb der nächsten fünf Jahre den büro­kratischen Aufwand im Gesundheitssystem zu senken“, schreiben die Autoren.

„Digitalisierung heißt auch neue Therapiemöglichkeiten“ lautet eine zweite Grund­annah­me des Papiers. Die Medizin und damit das gesamte Gesundheitswesen würden sich im 21. Jahrhundert durch die Fortschritte in der Digitalisierung grundlegend ver­ändern: Anstatt wie bisher oftmals nur die Symptome einer Erkrankung zu behandeln, werde es dank neuartiger Biotechtherapien zunehmend zielgerichtete Behandlungs­strategien geben, die direkt die Krankheitsursachen angehen könnten. So werde der Weg frei für eine personalisierte Medizin, die individuell abgestimmte Therapien ermögliche.

Allerdings hat Deutschland laut CDU Nachholbedarf bei der dafür nötigen Auswer­tung der riesigen Mengen digitaler Gesundheitsdaten („Big Data“). Die Union plädiert für eine „intelligente Verknüpfung“ von Forschungs-, Versorgungs- und klinischen Daten mit me­di­zinischen Informationen und medizinischem Wissen. So ließen sich Diagnose- und The­rapieverfahren verbessern. Neben der Forschungsförderung sei es Aufgabe der Politik, „eine ausgewogene Balance von Datenschutz und Erkenntnisgewinnung zu gewährleis­ten.“ Die Autoren regen an, die Datentransparenzverordnung „sorgsam“ anzupassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Forschung zu vereinheitlichen.

Besondere Priorität hat für die Autoren das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Ziel müsse es sein, den „selbstbestimmten Patienten zu stärken“, gerade im Verhältnis zu sei­nem Arzt. Zur Vermittlung von „seriösem, objektivem und wissenschaftlich gesicher­tem Wissen“ will die Union internetbasierte Gesundheitsportale ausbauen.

Auch das Thema Gesundheits-Apps findet sich in dem Papier: Immer mehr Menschen in­formierten sich im Internet und nutzten digitale Instrumente wie Apps, um ihre Gesund­heit zu kontrollieren, so die Autoren. Diese müssten im Sinne der Patienten­sicherheit „als Me­dizinprodukte zertifiziert werden und die entsprechenden Anforderun­gen an Qualität und Sicherheit erfüllen.“ Die Politik sei gefordert, mehr Klarheit im Hinblick auf die Klassifizie­rungs- und Zertifizierungskriterien zu schaffen und die App-Entwickler besser zu unter­stützen. Innovationen müssten einen echten Patientennutzen bringen, stellen die Auto­ren klar.

Große Hoffnungen setzt die Union in die Innovationskraft von Start-Up-Unternehmen. Um sie besser zu fördern, sollen die Krankenkassen leichter in neue Unternehmen und Tech­nologien investieren dürfen. Der Bundesregierung wird empfohlen, den Rechts­rahmen systematisch im Hinblick auf Öffnungs- und Experimentierklauseln hin zu evaluieren. © hil/aerzteblatt.de

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