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Streit um Existenz von Masernvirus: Urteil zieht Schlussstrich

Freitag, 27. Januar 2017

Karlsruhe/Stuttgart – Der skurrile Streit um die Existenz von Masernviren zwischen einem Mediziner aus dem Saarland und einem Impfgegner vom Bodensee ist beendet. Der Bun­­­desgerichthof hat die Revision des Mediziners gegen ein Urteil vom Februar 2016 end­gültig abgelehnt, teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gestern mit. Zuvor hatten die Kieler Nachrichten berichtet.

Ausgangspunkt war eine Prämie von 100.000 Euro, die der Impfgegner demjenigen ver­sprochen hatte, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefert, mit der die Existenz des Vi­rus belegt wird. Der Mediziner nahm das Angebot ernst, reichte mehrere Arbeiten ein – und seine Konto­nummer.

Während das Landgericht Ravensburg den Impfgegner zur Zahlung seiner „Wettschuld“ verpflichtet hatte, sah das OLG dies anders. Es habe sich um eine Auslobung gehan­delt, und der Auslobende bestimme die Regeln. Reichten ihm die Belege nicht, müsse er nicht bezahlen. © dpa/aerzteblatt.de

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