Politik
Amtliche Dokumente: Bundesregierung uneins über drittes Geschlecht
Montag, 6. Februar 2017
Berlin – Männlich, weiblich oder keins von beidem: Die Bundesregierung ist uneins, ob es ein drittes Geschlecht für amtliche Dokumente geben soll. Die zuständige Arbeitsgruppe werde eher nicht vor der Bundestagswahl zu einem Ergebnis kommen, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin.
Wie der Spiegel berichtete, verzichtete die Bundesregierung daher auf eine Stellungnahme, die das Bundesverfassungsgerichts erbeten hatte. Aktivisten hatten in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Zuständig für das sogenannte Personenstandsrecht ist das Innenministerium. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) könne sich zwar eine weitergehende Lösung vorstellen, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Aus Sicht seines Hauses sei es aber schwierig, ein bestimmtes drittes Geschlecht festzulegen, da manche intersexuelle Menschen sich dem männlichen, andere dem weiblichen Geschlecht näher fühlten, ohne sich einer der beiden Kategorien zuzuordnen. Zudem sei es nicht damit getan, ein drittes Geschlecht in den Personalausweis zu schreiben. Viel weitreichendere Fragen stellten sich etwa im Familienrecht.
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Intersexuelle Menschen kommen zwischen den Geschlechtern zur Welt. Seit 2013 müssen sie sich nicht mehr entscheiden, ob sie in offiziellen Dokumenten als männlich oder weiblich beschrieben werden. Eine eigene Kategorie, etwa „inter“, gibt es aber nicht.
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