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Verbraucherzentrale nimmt Glaukomfrüherkennung ins Visier
Freitag, 10. Februar 2017
Düsseldorf – Die Verbraucherzentrale NRW kämpft im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen des „Grünen Stars“ für transparentere Patienteninformationen. In einer Abmahnung forderte sie den Berufsverband der Augenärzte (BVA) deshalb auf, nicht mehr mit der Aussage zu werben, der Nutzen der Glaukomfrüherkennung sei wissenschaftlich belegt. Hintergrund sind Analysen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), nach denen der Nutzen entsprechender Früherkennungsuntersuchungen aufgrund einer unzureichenden Studienlage nicht nachgewiesen werden kann.
Der BVA will der Aufforderung der Verbraucherzentrale Folge leisten, unterstrich gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt heute aber erneut die Notwendigkeit entsprechender Früherkennungsuntersuchungen. „Das IQWiG hält den Sinn der Glaukomfrüherkennung für wissenschaftlich nicht belegt, die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft sieht das aber ganz anders“, erklärte BVA-Sprecher Georg Eckert.
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Mit Verweis auf unterschiedliche Studien habe die Fachgesellschaft bereits 2015 in einer ausführlichen Stellungnahme erklärt, dass Früherkennung maßgeblich zur Identifikation und rechtzeitigen Behandlung von Glaukomen beitragen könne. Eckert warnte davor, den „Grünen Star“ zu verharmlosen. „Die Verbraucherzentrale spielt mit der Gesundheit vieler Patienten“, sagte er. Schließlich könne ein zu spät erkanntes Glaukom zu völliger Blindheit führen.
Bereits im Dezember 2016 hatte das Landgericht Düsseldorf Formulare, auf denen Patienten eine ärztliche Aufklärung zur Glaukomfrüherkennung sowie Zustimmung oder Verzicht zu dieser Untersuchung schriftlich bestätigen sollen, für unzulässig erklärt. © hil/sb/aerzteblatt.de

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