Politik
Bundeskabinett: Ehegatten sollen automatisch Betreuer sein
Mittwoch, 15. Februar 2017
Berlin – Eheleute sollen künftig leichter als bisher für den Partner Entscheidungen über medizinische Behandlungen treffen können, wenn der andere verunglückt oder psychisch erkrankt ist. Das sieht ein Kabinettsbeschluss vor. Es handelt sich dabei um eine Formulierungshilfe des Bundesjustizministeriums für einen Antrag der Koalitionsfraktionen. Der Passus soll in einen Gesetzentwurf des Bundesrats zum Betreuungsrecht eingefügt werden.
Dem Text zufolge sollen Verheiratete künftig berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, „wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann“. Ausgeschlossen sind jedoch Fälle, in denen die Eheleute getrennt leben oder der Partner jemand anderen bevollmächtigt hat.
„Wir begrüßen das Ziel der Bundesratsinitiative, Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls die Möglichkeit zur Vertretung des Partners zu eröffnen“, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Anfrage. Die Neuregelung solle zugleich Missbrauch besser vorbeugen und bestehende Regeln vereinfachen. Maas begrüßte auch, dass mit der Gesetzesänderung zudem die Vergütung für professionelle Betreuer und Vormünder angehoben werden soll. Der Minister wies darauf hin, dass diese seit 2005 nicht mehr erhöht worden sei.
Bisher war auch bei Eheleuten stets eine schriftliche Vollmacht erforderlich, um über Operationen oder Untersuchungen des Partners entscheiden oder auch nur Einblick in die Krankenakte nehmen zu können. Dies konnte dazu führen, dass statt des Ehepartners ein amtlich bestellter Betreuer über die Behandlung eines Verunglückten zu entscheiden hatte.
Regel gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
Die geplante Neuregelung soll auch für eingetragene Lebenspartner gelten. Sie soll auch die Betreuungsgerichte entlasten, da die Bestellung eines amtlichen Betreuers damit in vielen Fällen unnötig würde. Anders als vom Bundesrat vorgesehen, will die Bundesregierung die Vertretung durch den Ehegatten aber allein auf Gesundheitsangelegenheiten beschränken.
Unberührt bleibt das Recht jedes Bürgers, per Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht den Ehepartner oder auch eine andere Vertrauensperson mit seiner rechtlichen Vertretung im Fall der Entscheidungsunfähigkeit zu beauftragen. „Die vorgeschlagene Regelung kann und soll das Instrument der ausdrücklich erteilten Vorsorgevollmacht nicht ersetzen“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Vielmehr gehe es vor allem darum, unmittelbar nach einem Unfall oder dem Eintreten einer schweren Erkrankung es dem Partner zu ermöglichen, ohne gerichtliches Betreuungsverfahren dringliche Angelegenheiten mit Blick auf die medizinische Behandlung zu regeln. © afp/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.