Ärzteschaft
Dickmacher: Werbeverbot für Kinder gefordert
Donnerstag, 16. Februar 2017
Berlin – Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat ein Verbot für TV-Spots gefordert, die sich an Kinder richten und in denen für hochkalorische, übergewichtsfördernde Lebensmittel geworben wird. Laut DDG beweist die aktuelle „I.Family Study“, dass Fernsehwerbung bei Kindern den Konsum von zucker- und fettreichen Lebensmitteln erhöht und damit Übergewicht fördert. Demnach greifen sie nachweislich häufiger zu überzuckerten Softdrinks und hochkalorischen Speisen, nachdem sie TV-Spots geschaut haben – sogar, wenn die Eltern von solchen Produkten abraten.
„Es gibt kein einziges vernünftiges Argument, das Werbung für ungesunde Dickmacher rechtfertigen könnte, die sich an Kinder und Jugendliche richtet“, sagte DDG-Präsident Baptist Gallwitz. Denn nach wie vor seien deutlich zu viele Kinder in Deutschland übergewichtig. Die Quote liegt der Fachgesellschaft zufolge bei 15 Prozent. „Beim Kampf gegen das Übergewicht kommt dem Umfeld eine Schlüsselrolle zu, dazu zählen vor allem auch die Eltern, die positiv Einfluss nehmen können“, so Gallwitz.
Werbung konterkariere diese Bemühungen jedoch. Sie bewirke beispielsweise, dass Kinder ihre Eltern unter Druck setzen, ungesunde Dickmacher zu kaufen. „Verantwortungsbewusste Erziehungsberechtigte sehen sich dann einer Kaskade an ermüdenden Abwehrkämpfen ausgesetzt“, sagte DDG-Geschäftsführer Dietrich Garlichs. Das brauche kein Mensch.
Laut DDG sind die Folgen dieses Konsumverhaltens und des daraus resultierenden Übergewichts dramatisch: Es drohen chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Leiden, Krebs und Atemwegskrankheiten. „Kindermarketing für ungesunde Dickmacher ist aus unserer Sicht kommerziell motivierte, staatlich geduldete Verantwortungslosigkeit, die zu großem persönlichen Leid und hohen gesellschaftlichen Folgekosten führt“, sagte Garlichs und betonte: „Daher setzen wir uns für ein Verbot ein.“ © hil/sb/aerzteblatt.de

"Werbeverbote" hören sich recht gut, besitzen aber meist nur "Placebo-Effekte"
Dies geht schon bei der "Definition" dessen, was ein "Dickmacher"
sein soll und geht weiter zu der Frage "Wer soll dann ein solches
Verbot kontrollieren?". Denn der eigentliche "Akt" erfolgt in den
"Läden" usw. Will man "Kindern den Zutritt verweigern"?
"Werbung" ist immer nur ein "Teil des Marketings" und zwar der-
jenige, den man "sieht, hört oder liest". Also "wahrnehmen" kann
und danach "verarbeitet und handelt". Zu Beginn meiner Berufs-
Tätigkeit als "Werbefachmann" gab es für diesen Vorgang sogar
die "AIDA-Formel" - "Aufmerksamkeit", "Interesse", "Drang" und
"Aktion". Dies mag zwar etwas "vereinfacht dargestellt" sein,
doch umreißt es die "Situation". Natürlich werden sich "Kinder
erinnern", wenn man sie in einer "Studie danach befragt", je-
doch erfolgt die eigentliche "Aktion" erst beim "Gang vorbei
an den Regalen" im Supermarkt. Und dabei sind die "kleinen
Kinder" in der Regel nicht allein. Denn bei ihnen müsste man
"ansetzten", weil es "später zu spät" ist.

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