Politik
Perinatalzentren sollen Personalmangel melden
Freitag, 17. Februar 2017
Berlin – Perinatalzentren sollen künftig unverzüglich melden, wenn sie die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegten Personalvorgaben nicht erreichen. Das hat der G-BA entschieden. Damit geht die Auseinandersetzung um die Personalvorgaben in den Zentren in die nächste Runde. Das Bundesministerium für Gesundheit kann die neue Meldepflicht allerdings noch beanstanden.
Hintergrund ist, dass der G-BA Qualitätsvorgaben für Perinatalzentren vorgibt – und dies bereits im Jahr 2013 über konkrete Personalvorgaben getan hat. Danach muss auf der neonatologischen Intensivstation eines Perinatalzentrums jederzeit mindestens ein Kinderkrankenpfleger je intensivpflichtigem Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von unter 1.500 Gramm verfügbar sein.
Bei intensivüberwachungspflichtigen Frühgeborenen gilt ein Schlüssel von eins zu zwei. Zudem müssen 40 Prozent der Pflegekräfte auf neonatologischen Intensivstationen Kinderkrankenpflegekräfte sein, die die Fachweiterbildung „pädiatrische Intensivpflege“ absolviert haben. In Level-2-Zentren gibt der G-BA einen Anteil von 30 Prozent vor.
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Allerdings erreichen viele Zentren die Vorgaben nicht. Im Dezember vergangenen Jahres hat der G-BA daher gegen die Stimmen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung und unter Protest der Patientenvertreter den Kliniken eine Frist bis Ende 2019 gewährt.
Durch die jetzt beschlossene Meldepflicht der Perinatalzentren will der G-BA sicherstellen, über die Umsetzung der Vorgaben besser informiert zu sein, als in den vergangenen Jahren. Hatte der unparteiische G-BA-Vorsitzende Josef Hecken doch im vergangenen Herbst erklärt, ihn habe der Fachkräftemangel, der offenbar bei den Pflegekräften mit entsprechender Weiterbildung herrsche, überrascht. © hil/aerzteblatt.de

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