Ärzteschaft
KV Niedersachsen lehnt Modellvorhaben für Heilmittelverordnungen ab
Montag, 6. März 2017
Hannover – Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Niedersachsen hat neue Regelungen im sogenannten Heil- und Hilfsmittelgesetz scharf kritisiert, die der Gesetzgeber Mitte Februar beschlossen hat.
Den Delegierten geht es dabei um die mit dem Gesetz angestoßenen Modellprojekte zur Verordnung von Heilmitteln. Der Arzt verordnet demnach weiterhin die Leistung, allerdings bestimmt der Therapeut Auswahl und Dauer der Therapie sowie die Häufigkeit der Behandlungseinheiten. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mit den Verbänden der Heilmittelerbringer Verträge über solche Modellvorhaben abzuschließen. In jedem Bundesland soll es ein Modellvorhaben geben.
„Eine Blankoverordnung von Heilmitteln in der Eigenverantwortung der nicht akademischen Hilfsberufe der Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten ist sachwidrig, qualitätsmindernd und sozialpolitisch fehlsteuernd“, heißt es in einem mehrheitlich verabschiedeten Antrag.
In dem Gesetzentwurf sei die Ausgestaltung der Modellversuche durch die Kostenträger unter Ausschluss der ärztlichen Selbstverwaltung „völlig inakzeptabel“ geregelt. „Eine fatale Kosten- und Mengenausweitung ist ebenso zu erwarten wie eine qualitative Verschlechterung der Patientenversorgung“, heißt es in dem Beschluss der Vertreterversammlung.
Auch Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatten die Regelungen im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und auf mehr Mitsprache der Ärzteschaft gedrängt. Dem Arzt müsse es möglich sein, einzelne Heilmittel als kontraindiziert ausschließen zu können, forderten BÄK und KBV. Letztere forderte zudem, dass die Therapeuten verpflichtet werden sollten, den Ärzten eine Rückmeldung zu geben – zum Beispiel, ob und welche Abweichungen von der Verordnung erfolgt seien und welche Therapie stattgefunden habe. © hil/aerzteblatt.de

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