Politik
Rabattverträge zu Impfstoffen werden verboten
Dienstag, 7. März 2017
Berlin – Die Koalitionspartner von Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Krankenkassen künftig keine Rabattverträge zu Impfstoffen mehr ausschreiben dürfen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Der Impfstoffmarkt ist aufgrund der Komplexität der Herstellung generell durch eine begrenzte Zahl von Herstellern gekennzeichnet. Die Anbieterstruktur spiegelt sich auch bei den Ausschreibungen wider“, heißt es in dem Antrag. Die Herstellung von Impfstoffen sei komplex und gehe daher mit Unwägbarkeiten einher, die auch Auswirkungen auf die Sicherheit und Sicherstellung der Versorgung haben könnten und im Falle von exklusiven Rabattverträgen zu Unsicherheiten bei der Versorgung und zu zeitweiligen Lieferproblemen führen könnten.
„Um dies zu vermeiden, sollen künftig die Impfstoffe aller Hersteller für die Versorgung zur Verfügung stehen“, schreiben Union und SPD. „Mit dem Inkrafttreten der Regelung entfällt die Grundlage für die exklusive Versorgung mit Impfstoffen. Bestehende Rabattverträge können nicht verlängert werden.“ Dies diene letztlich auch der Erhöhung der Impfquote. Damit wird eine langjährige Forderung der Ärzteschaft umgesetzt.
Die Krankenkassen kritisieren diese Regelung hingegen. Die Begründung, auf diese Weise Lieferengpässe zu vermeiden, sei an den Haaren herbeigezogen, hieß es aus der KKH Kaufmännische Krankenkasse. Auch ohne Ausschreibungen könne es bei der Produktion von neuen Impfstoffen vereinzelt zu Engpässen kommen.
In einem weiteren Änderungsantrag werden pharmazeutische Unternehmen dazu verpflichtet, Krankenhäuser über „ihnen bekannt gewordene Lieferengpässe bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“ zu informieren. Bislang ist eine Meldung von Lieferengpässen für Pharmafirmen freiwillig. © fos/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema



Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.