Politik
Gröhe: Digitalisierung hilft Selbstständigkeit im Alter zu erhalten
Donnerstag, 9. März 2017
Berlin – Auf der 2. IGiB-Konferenz „Quo vadis medizinische Versorgung“ hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute Aspekte der künftigen Patientenversorgung in Deutschland skizziert. „Es ist unser Anspruch, den Menschen dort eine gute Versorgung zu ermöglichen, wo sie leben. Dabei können telemedizinische Anwendungen helfen.“ Noch mehr als bislang solle dafür die Kompetenz der Versorgung zum Beispiel an Universitätskliniken in die Fläche getragen werden. Die Digitalisierung spiele dabei eine wichtige Rolle. „Sie ist allerdings kein Selbstzweck, sondern nur ein Mittel“, sagte Gröhe. „Wir werden unsere Wünsche nach mehr Selbstständigkeit im Alter allerdings ohne Digitalisierung nicht erreichen.“
„Wir leben im Zeitalter erhöhter Datensammlung“, fuhr der Minister fort. „Wir müssen die Menschen deshalb befähigen, stärker Herr ihrer Daten zu werden.“ Es sei alarmierend, wenn eine Studie der Universität Bielefeld zu dem Schluss kommt, dass schon heute über die Hälfte der Deutschen nicht wüssten, wie sie gute Gesundheitsinformationen erhalten und mit ihnen umgehen könnten.
Prävention spielt wichtige Rolle
Oft werde die Frage gestellt, ob es möglich sei, in Zeiten des medizinischen Fortschritts und der demografischen Entwicklung das solidarische Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten. Eine wichtige Rolle spiele in diesem Zusammenhang die Prävention. „Wenn es gelingt, Krankheiten wie Diabetes mellitus zu vermeiden, kann zum einen viel Leid vermieden und zum anderen das Gesundheitssystem finanziell entlastet werden“, sagte Gröhe.
Rudolf Henke (CDU), Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags, äußerte sich zur Annäherung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche innerhalb des Gesundheitswesens. „Wenn man die Begrenzungen zwischen diesen Bereichen reduzieren will, muss man die sozialrechtlichen Kriterien einander annähern“, sagte er und nannte als Beispiel die Rehabilitation. „Hier gibt es ein völlig ungeplantes System des Kapazitätsaufbaus. Das würden wir uns im Krankenhausbereich nie leisten.“ Dort gebe es ein reguliertes Preissystem.
Den Reha-Kliniken werde jedoch zugemutet, einen Preiswettbewerb untereinander zu führen. „Wir Gesundheitspolitiker haben schon den Wunsch, die Systeme einander anzunähern. Wenn wir eine Landesplanung für Reha-Kliniken betreiben wollten, würden wir aber in das Recht der Rentenkassen eingreifen“, erklärte Henke. „Die Folge wäre eine große Auseinandersetzung über die Kompetenz der Rentenkassen. Es würde sich lohnen, die Systeme anzunähern. Aber es würde viele Jahre in Anspruch nehmen.“
Zu den wiederholten Forderungen nach einem Kapazitätsabbau im stationären Bereich erklärte Henke: „Kein Bereich im Gesundheitswesen hat in der Vergangenheit einen derartigen Kapazitätsabbau erlebt wie der stationäre Bereich.“ Es habe einen Rückgang von 100.000 Betten gegeben, eine Reduzierung von Standorten und eine starke Bereitschaft zu fusionieren.
Henke zufolge wird die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich „noch eine Weile“ anhalten. Das sei auch nicht problematisch. „Ich wehre mich nur gegen Fantastereien nach dem Motto: Lasst es uns machen wie in Dänemark: Alles neu bauen, und dann haben wir die Krankenhauslandschaft, die wir uns wünschen. Meine Wahrnehmung ist: So etwas wollen die Menschen in Deutschland nicht.“
Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen), ebenfalls Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags, betonte: „Es gibt Landkrankenhäuser, die zur Daseinsvorsorge gebraucht werden und die ihre Berechtigung haben. Sie müssen über Sicherstellungszuschläge finanziert werden.“ In Metropolregionen gebe es hingegen Überkapazitäten.
Die frühere pflegepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, meinte: „Am Anfang muss die Bedarfsermittlung im stationären Bereich stehen: Wie sieht der Bedarf in zehn bis 20 Jahren aus. Darauf muss man sich einstellen und die entsprechenden Kapazitäten schaffen.“ © fos/aerzteblatt.de

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