Vermischtes
Krankenhausmorde: Staatsanwaltschaft beharrt auf Anklagen
Donnerstag, 9. März 2017
Oldenburg – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg beharrt darauf, drei Pflegekräfte wegen einer mutmaßlichen Mitverantwortung für die Mordserie am ehemaligen Klinikum Delmenhorst anzuklagen. Der Vorwurf lautet auf Tötung durch Unterlassen.
Das Landgericht Oldenburg hatte zuvor die Anklage gegen die beiden Krankenpflegerinnen und einen Pfleger wegen nicht ausreichenden Tatverdachts zurückgewiesen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft heute Beschwerde ein. Nun muss das Oberlandesgericht entscheiden.
Zugelassen hatte das Landgericht am Mittwoch dagegen die Anklagen gegen zwei damalige Oberärzte und den Leiter der Intensivstation. Sie sollen Morde beziehungsweise Mordversuche des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. aus der Zeit vom 22. Mai bis zum 24. Juni 2005 nicht verhindert haben, obwohl sie solche Taten für möglich gehalten hätten, heißt es in der Anklageerhebung vom vergangenen November.
Zwei der drei Angeklagten arbeiten noch im Krankenhaus in Delmenhorst, haben aber nicht mehr direkt mit Patienten zu tun, hieß es von der inzwischen unter den Namen Josef-Hospital geführten Klinik. Bis zur Urteilsverkündung seien die beiden Betroffenen ab sofort vom Dienst freigestellt, teilte der Geschäftsführer des Josef-Hospitals, Thomas Breidenbach, mit.
Der Schritt bedeute aber keineswegs eine Vorverurteilung. Bis zur Klärung der Schuldfrage gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung. „Wir alle, und da kann ich mit Sicherheit für jeden einzelnen unserer Mitarbeiter sprechen, wünschen uns weiterhin eine lückenlose Aufklärung der zwischen 2003 und 2005 stattgefundenen grausamen Taten im ehemaligen Klinikum Delmenhorst“, sagte Breidenbach.
Der Krankenpfleger Niels H. wurde 2015 vom Landgericht Oldenburg bereits wegen Mordes und Mordversuches zur lebenslanger Haft verurteilt. © dpa/aerzteblatt.de

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