Ärzteschaft
Terminservice der KVen ab April auch für Psychotherapeuten
Donnerstag, 23. März 2017
Berlin – Ab dem 1. April müssen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auch freie Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. Ergänzend zu der seit Anfang 2016 laufenden Terminvermittlung bei Fachärzten können sich gesetzlich krankenversicherte Patienten künftig auch bei der Suche nach einem Termin für ein therapeutisches Erstgespräch oder für eine Akutbehandlung unterstützen lassen. Das sieht die im Zuge der Reform der ambulanten Psychotherapie geänderte Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vor.
Vor diesem Hintergrund hat die KV Telematik GmbH (KVTG) bereits Ende vergangenen Jahres damit begonnen, den „eTerminservice“, ein elektronisch gestütztes Wartezeitenmanagement für Facharzttermine, um den Bereich Psychotherapie zu erweitern. Die im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entwickelte Lösung nutzen inzwischen zwölf KVen voll und die KV Schleswig-Holstein teilweise, berichtete Sebastian Bernhardt, KVTG, beim 3. KVTG-Partnermeeting in Berlin.
Die Arztpraxen und künftig auch die Psychotherapeuten können die Termine selbst online melden, wohingegen die Terminvermittlung asynchron durch die Servicestellen erfolgt. Umgesetzt wurden zwei Anwendungsfälle: die Vermittlung von Terminen für die psychotherapeutische Sprechstunde und von Erstterminen für die psychotherapeutische Akutbehandlung.
„Wir haben mittlerweile Termine von 14.000 Facharztpraxen und Psychotherapiepraxen im System. Dahinter liegen die gut gepflegten Stammdaten von über 80.000 Praxen in Deutschland“, erklärte Bernhardt. Im Jahr 2016 seien mehr als 72.000 Termine fristgerecht vermittelt worden, das heißt, die Termine wurden innerhalb einer Woche und nicht weiter entfernt als in einem Zeitraum von vier Wochen vergeben.
Keine Überweisung für Erstgespräch erforderlich
Grundsätzlich ist für die Vermittlung in eine Psychotherapiesprechstunde keine Überweisung erforderlich, und es gibt auch keine Unterscheidung nach Dringlichkeit. Allerdings ist für die Vermittlung zur Akutbehandlung die Empfehlung eines Therapeuten erforderlich, die Patienten im Bedarfsfall bei einem Erstgespräch erhalten.
Für die Vermittlung der Psychotherapeutentermine wurden laut Bernhardt zusätzlich Terminprofile im System hinterlegt, um etwa die spezifische Dauer und Art der Termine, die sich von denen der Fachärzte unterscheiden, kennzeichnen zu können. Über die Startseite des Dienstes werde es zudem direkt möglich, neben den bisherigen überweisungsfreien Fachgruppen auch die Suche nach psychotherapeutischen Sprechstunden zu starten.
Benachrichtigungsfunktion implementiert
Neu implementiert wurde zudem eine Benachrichtigungsfunktion. Praxen können jetzt nicht nur in der Web-Anwendung ihre Terminplanung sehen, sondern sie werden proaktiv aus dem System heraus per E-Mail oder Fax darüber informiert, wenn eine neue Buchung eingegangen ist. Zusätzlich wird Bernhardt zufolge über eine Schnittstelle zur Praxissoftware über KV-Connect nachgedacht, über die solche Benachrichtigungen laufen könnten.
Die Terminservicestellen vermitteln ebenso wie bei den Fachärzten keine „Wunschtermine“ beim „Wunsch-Psychotherapeuten“. Darauf weist die KV-Nordrhein (KVNO) in einer Pressemitteilung hin. Frank Bergmann, KVNO-Vorsitzender, rät deshalb Betroffenen, sich weiterhin zunächst direkt an den Therapeuten ihrer Wahl zu wenden, um einen Termin zu vereinbaren.
Die Servicestelle muss Patienten einen Termin bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen und im Radius einer maximalen Fahrzeit von 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anbieten. Ist dies nicht möglich erhalten Patienten einen Termin in einer stationären Einrichtung. © KBr/pb/aerzteblatt.de

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