NewsÄrzteschaftÄrztekammer warnt vor Cannabis-Freigabe
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Ärztekammer warnt vor Cannabis-Freigabe

Freitag, 24. März 2017

/wollertz, stock.adobe.com

Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) lehnt die Freigabe von Cannabis außerhalb des Einsatzes für medizinische Zwecke entschieden ab. Das erklärte ÄKN-Präsidentin Martina Wenker an­lässlich der Anhörung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Mi­gra­tion des Niedersächsischen Landtags. Besonders für Kinder und Jugendliche sei der Cannabiskonsum höchst gefährlich.

„Cannabis bremst nachweislich die geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Das Risiko von Psychosen steigt in beängstigendem Maße, mehr als jeder zehnte Kon­su­ment landet in einer Abhängigkeit", warnte die Kammerchefin. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Einschätzungen von Neurologen, Psychiater, Kinder- und Jugend­me­di­ziner sowie Suchtmedizinern des ÄKN-Arbeitskreises „Prävention und Umwelt“.

Übereinstimmend hätten die Experten die großen Risiken für Konsumenten zwischen 12 und 18 Jahren sowie für ungeborene und neugeborene Kinder, deren Mütter Cannabis­pro­dukte konsumieren, bestätigt.

Demnach führe Cannabis zu signifikanten Beeinträchtigungen der embryonalen Gehirn­entwicklung, reduziere die Größe und das Gewicht der Kinder und erhöhe das  Risiko von Geburtskomplikationen. Bei Kindern und Jugendlichen beeinträchtige der Cannabis­konsum die biologische, kognitive und soziale Entwicklung und erhöhe das Risiko für Psychosen, Depressionen und Angststörungen um das sechs- bis siebenfache.

Bundesweit haben rund 600.000 vorwiegend junge Menschen in Deutschland Probleme mit dem Konsum dieser Droge. „Cannabis hat sich zu einem großen gesellschaftlichen Problem entwickelt. Die gehandelten Produkte sind in den vergangenen Jahren wirkstoff­haltiger und gefährlicher geworden", so die Kammerpräsidentin. Zudem sei die Wirkung von mehr 80 Cannabinoiden in der Marihuanapflanze noch nicht ausreichend unter­sucht. „Angesichts dieser Situation ist es aus ärztlicher Sicht absolut wichtig, eine Frei­ga­be der Droge zu verhindern", forderte Wenker. © hil/sb/aerzteblatt.de

Themen:

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
Avatar #612077
EEBO
am Sonntag, 26. März 2017, 20:16

Vollkommen verfehlt, Frau Dr. Wenker!

Ich habe selten eine derartig unsachliche PM wie diese gelesen! Wer versucht, mittels der jetzt erfolgten Freigabe von Medizinalhanf für medizinische Zwecke auch eine Freigabe des nichtmedizinischen Konsums zu befördern, der handelt selbstverständlich fragwürdig. Und dass Hanf für Kinder und Jugendliche nichts ist (genauso wie Alkohol) wird niemand bestreiten, daher hat auch der Jugendschutz seine Berechtigung. Darum geht es aber hier doch gerade nicht! Hanf kann ab diesem Monat rezeptiert werden, wenn andere Medikamente nicht helfen. Warum sollte das bei schwerstkranken Kindern und Jugendlichen nicht erlaubt sein? Wollen Sie, Frau Dr. Wenker, demnächst auch Opiate bei Kindern verbieten? Haben Sie überhaupt fachliches Wissen zum Thema Hanf oder im Bereich Schmerz- und Palliativmedizin? Gut, daß ich kein Mitglied Ihrer Kammer sein muß...
Avatar #110206
kairoprax
am Samstag, 25. März 2017, 17:02

Wie kann die Chefin einer Zwangskörperschaft etwas "entschieden" ablehnen, was unter den Mitgliedern zumindest kontrovers diskutiert wird?


Sehr geehrte Frau Wenker,

würden Sie sich mit derselben Entschiedenheit strikt für ein Alkoholverbot aussprechen (macht in mehr als 10% abhängig, schädigt den Föten, zeigt Gehirnschäden bei Kindern von Alkoholikerinnen, hat vermutlich sogar einen negativen Einfluß auf die Gene...), könnte man Ihren Standpunkt noch als neutral ansehen.
So aber beten Sie die bekannte Leier einer ultra-konservativen Richtung nach, denen es keineswegs um Jugendschutz und Drogenberatung geht.
Sie verkennen, daß es hier nicht um die Freigabe des Cannabis geht, wie wohl Cannabis im Vergleich zu Nikotin und Alkohol nachgewiesenermaßen erst auf Platz drei des Gefährdungspotentials steht.
Worum es hier geht ist allein die Freigabe für Patientinnen und Patienten aus dem Bereich unheilbarer Tumore, Multipler Sklerose, gewisser Formen des Rheumas und - sage und schreibe, es wird immer wieder bewußt oder unbewußt "vergessen" - zum Tausch einer wesentlich schädlicheren Morphinbehandlung gegen Cannabis bei chronischen Schmerzpatienten.
Ein dogmatisches und kulturell wie marktpolitisch gefärbtes striktes Ablehnen einer Therapie, die sich inzwischen längst als sinnvoll und sogar segensreich erwiesen hat, insbesondere aus dem Mund einer Kammerchefin, ist unverantwortlich und es ist unwissenschaftlich.
Ich bitte Sie, zurückzurudern und Abstand zu nehmen von der hier bezogenen Extremposition.

Ihr
Karlheinz Bayer
Avatar #112726
woewe
am Freitag, 24. März 2017, 23:09

Genussdroge oder Medizin - wovon sprechen Sie?

Sehr geehrte Frau Dr. Wenker,

wovon sprechen Sie, von der Genussdroge Cannabis oder von der Medizin Cannabis? Von der Genussdroge Cannabis, die speziell für Jugendliche gefährlich sein kann und lehnen deswegen die Freigabe und Abgabe von Cannabis an Patienten, die dringend darauf angewiesen sind, ab? Die lange, allein 10 bis 16 Jahre vor Gerichten um ihre Medizin gekämpft, prozessiert haben und schließlich 2005 durchsetzen konnten, dass Cannabis-Extrakte und -Blüten in Apotheken an sie abgegeben werden konnten - 1020 Patienten profitierten Anfang dieses Jahres davon - und 2016, dass Patienten ihre Blüten selbst anbauen konnten. Nun ist das Gesetz da, das weiteren Eigenanbau von Cannabis verhindern soll. Und Sie wollen die Umsetzung dieses Gesetzes verhindern, das quasi durch die Patienten erstritten wurde? Kurz, Sie setzen sich über Urteile, Gesetze und letzlich über den Willen der Patienten hinweg und sprechen das noch im Namen der Ärztekollegenschaft eines ganzen Bundeslandes aus?
Ahnen Sie überhaupt, welch ein Schlag in das Gesicht dieser Patienten Ihre Worte darstellen?
Avatar #79783
Practicus
am Freitag, 24. März 2017, 22:30

Gerade

für den Schutz der Jugendlichen ist es notwendig, den Cannabismarkt staatlich zu regulieren. Der Schwarzmarkt bedient jeden, der dafür bezahlen kann, ohne Altersgrenze!
In Ländern mit einem reguliertem Cannabismarkt für Erwachsene kiffen Jugendliche signifikant weniger als in den Ländern mit einer Totalprohibition.
Übrigens: Jamaikanische Mütter, die häufig in der Schwangerschaft Cannabis konsumieren (allerdings überwiegend oral) bringen völlig gesunde Babies ohne nachhaltige Entwicklngsdefizite zur Welt - amerikanische, britische und deutsche Drogenbabies werden außer mit Canabis auch mit Heroin, Kokain und Amfetaminen vergiftet...
Kuriose Randbemerkung: über die 5-10% junger Menschen zwischen 16 und 25, die nach ICD-10 abhängig Alkohol konsumieren, macht sich offenbar niemand Gedanken,
Avatar #725263
Trollweib
am Freitag, 24. März 2017, 21:18

Es ist unfassbar...

...und auch allzu offensichtlich, woher der Wind weht.

"...großen Risiken für Konsumenten zwischen 12 und 18 Jahren sowie für ungeborene und neugeborene Kinder, deren Mütter Cannabis­pro­dukte..."

Hat sich Frau Wenker mal einen Beipackzettel von Ritalin zu Gemüte geführt? Ritalin, das heutzutage wie Bonbons verordnet und verteilt wird?

Oder Alkohol - dieser ist auch in Medikamenten enthalten, die Kindern verabreicht werden! Mittlerweile weiß JEDER um die Risiken, die mit dem Alkoholkonsum einhergehen. Aber er bleibt widerspruchslos erlaubt.

Medizinisches Cannabis lehnt sie also ab und führt Neugeborene, Kinder und Jugendliche sowie (werdende) Mütter auf. Ich selbst bin 50 Jahre alt, wurde im letzten Jahr bei einer OP unbemerkt verletzt. Es folgte ein halbes Jahr Krankenhausaufenthalt mit weit über 30 Operationen und ich bekam ein Stoma, das leider nicht so reibungslos funktioniert, wie es wünschenswert wäre. 24 Stunden am Tag habe ich Schmerzen, 7 Tage die Woche. Im Laufe der Zeit ergab sich im Krankenhaus, dass ich auf fast alle Schmerzmittel allergisch reagiere (bis hin zum Schock) und das einzige, das keine Reaktionen hervorruft, zeigt keine Wirkung. Cannabis hilft mir, wenigstens zeitweise meinen Alltag zu bewältigen und auch nachts mal schlafen zu können. Und das will sie mir tatsächlich mit solch fadenscheinigen Begründungen verwehren?

Anmerkung der DÄ-Redaktion:
Die erste Aussage von Frau Dr. Wenker, dass sie die Verordnung von medizinischem Cannabis ablehne, war missverständlich formuliert und wurde korrigiert.
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER