Ärzteschaft
Kardiologievertrag in Baden-Württemberg ermöglicht ambulante Implantation von Defibrillatoren
Dienstag, 28. März 2017
Stuttgart – Kardiologen im Südwesten, die am Facharztvertrag von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK teilnehmen, können ab dem 1. April Defibrillatoren ambulant implantieren. Darauf haben die Vertragspartner, zu denen auf Arztseite Medi Baden-Württemberg, der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und der Berufsverband niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI) zählen, hingewiesen.
Konkret als ambulante Leistung vergütet werden Neuimplantation (Erstimplantation) sowie Aggregatwechsel von Defibrillatoren. Die Neuimplantation wird für 1- oder 2-Kammer-Systeme, der Aggregatwechsel für 1-, 2- oder 3-Kammer-Systeme erstattet. Für die ambulante ICD-Implantation wurden nach Angabe der Vertragspartner Pauschalen vereinbart, die im Vergleich zur Klinik knapp unterhalb der Ein-Tages-DRGs liegen. „Bei den verfügbaren Aggregaten gibt es erfahrungsgemäß deutliche Qualitätsunterschiede. Die ausgehandelte Vergütungspauschale erlaubt es, technisch höherwertige Geräte zu verwenden”, sagte Ralph Bosch, Medi-Sprecher und 1. Regionalvorsitzender des BNK Baden-Württemberg.
Die vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung entsprechen den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, erklärten die Vertragspartner heute. Dazu zählt insbesondere der Nachweis, dass in den vergangenen Jahren kontinuierlich implantiert wurde. Derzeit erfüllen etwa 15 der rund 200 am Facharztvertrag teilnehmenden Kardiologen die erforderlichen Qualifikationskriterien.
Die Leistung sei bundesweit grundsätzlich nur in spezialisierten Kliniken möglich. Patienten in Baden-Württemberg profitierten nun davon, dass Eingriff und Nachsorge bei einem qualifizierten Kardiologen ihres Vertrauens stattfinde – eine Option, die von der großen Mehrheit der Betroffenen präferiert werde, wie es hieß. „Etwa 95 Prozent der Patienten bevorzugen einen ambulanten Eingriff in vertrauter Umgebung beim Arzt ihres Vertrauens“, sagte Bosch.
„Mit unseren Innovationen im Kardiologievertrag sind wir Vorreiter, wenn es darum geht, bei hoher Versorgungsqualität unnötige Ausgaben für stationäre Behandlungen einzusparen“, betonte Winfried Haerer, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie und Geschäftsführer der Herzklinik Ulm.
Der plötzliche Herztod gehört mit jährlich schätzungsweise 66.000 Fällen zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. In über 80 Prozent der Fälle sind schnelle Rhythmusstörungen der Herzkammer oder Kammerflimmern die Ursache. Der implantierbare Cardioverter-Defibrillator (ICD) ist nach Angaben der Vertragspartner die einzige Therapieoption, mit der diese lebensbedrohlichen Störungen erkannt und durch eine Elektrostimulation- oder Schockabgabe beendet werden können. Jährlich werden rund 30.000 dieser Geräte in Deutschland implantiert oder ausgetauscht. © may/EB/aerzteblatt.de

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