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Ärzteschaft

Kardiologievertrag in Baden-Württemberg ermöglicht ambulante Implantation von Defibrillatoren

Dienstag, 28. März 2017

Implantierbarer Defibrillator
Implantierbarer Defibrillator /BVMed

Stuttgart – Kardiologen im Südwesten, die am Facharztvertrag von AOK Baden-Würt­tem­­berg und Bosch BKK teilnehmen, können ab dem 1. April Defibrillatoren ambulant im­plan­tieren. Darauf haben die Vertragspartner, zu denen auf Arzt­seite Me­di Ba­den-Würt­temberg, der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) und der Be­rufs­ver­band niedergelassener fachärztlich tätiger Internisten (BNFI) zählen, hingewiesen.

Kon­kret als ambulante Leistung vergütet werden Neuimplantation (Erst­im­plantation) so­wie Aggregatwechsel von De­fibrillatoren. Die Neuimplantation wird für 1- oder 2-Kam­mer-Systeme, der Aggregatwechsel für 1-, 2- oder 3-Kammer-Systeme er­stattet. Für die am­bulante ICD-Implantation wurden nach Angabe der Vertragspartner Pauscha­len ver­ein­bart, die im Vergleich zur Klinik knapp unterhalb der Ein-Tages-DRGs liegen. „Bei den verfügbaren Aggregaten gibt es erfahrungsgemäß deutliche Qualitätsunterschiede. Die ausgehandelte Vergü­tungspauschale erlaubt es, technisch höherwertige Geräte zu ver­wenden”, sagte Ralph Bosch, Medi-Sprecher und 1. Regional­vorsitzender des BNK Ba­den-Württemberg.

Die vertraglichen Voraussetzungen für die Durchführung entsprechen den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, erklärten die Vertragspartner heute. Dazu zählt insbesondere der Nachweis, dass in den vergangenen Jahren kontinuierlich implantiert wurde. Derzeit erfüllen etwa 15 der rund 200 am Facharztvertrag teilnehmenden Kardio­logen die erforderlichen Qualifikationskriterien.

Die Leistung sei bundesweit grundsätzlich nur in spezialisierten Kliniken möglich. Patien­ten in Baden-Württemberg pro­fi­tierten nun davon, dass Eingriff und Nachsorge bei ei­nem qualifizierten Kardiolo­gen ihres Vertrauens stattfinde – eine Option, die von der gro­ßen Mehrheit der Betroffe­nen präferiert werde, wie es hieß. „Etwa 95 Prozent der Patien­ten bevorzugen einen ambulanten Eingriff in vertrauter Um­ge­bung beim Arzt ihres Ver­trauens“, sagte Bosch.

„Mit unseren Innovationen im Kardiologievertrag sind wir Vorreiter, wenn es darum geht, bei hoher Versorgungsqualität unnötige Ausgaben für stationäre Behandlungen einzu­spa­ren“, betonte Winfried Haerer, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie und Ge­schäftsführer der Herzklinik Ulm.

Der plötzliche Herztod gehört mit jährlich schätzungsweise 66.000 Fällen zu den häu­figs­ten Todesursachen in Deutschland. In über 80 Prozent der Fälle sind schnelle Rhyth­mus­­störungen der Herzkammer oder Kammerflimmern die Ursache. Der implantierbare Cardioverter-Defibrillator (ICD) ist nach Angaben der Vertragspartner die einzige Thera­pieoption, mit der diese lebensbedrohlichen Störungen erkannt und durch eine Elektro­stimulation- oder Schockabgabe beendet werden können. Jährlich werden rund 30.000 die­ser Geräte in Deutschland implantiert oder ausgetauscht. © may/EB/aerzteblatt.de

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