Politik
Cannabispatienten dürfen Auto fahren
Mittwoch, 5. April 2017
Berlin – Cannabispatienten dürfen am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind. Darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hingewiesen. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, heißt es in der Antwort. Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“.
Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Wie es weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein.
Für die derzeit rund 1.000 Cannabispatienten gilt laut Bundesregierung eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes. Zweck der Regelung sei, dass „durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wieder hergestellt wird“. Die Wirkung der Substanz als Therapeutikum unterscheide sich deutlich von der bei missbräuchlichem Konsum. Drogenkonsumenten wollten sich berauschen, Patienten nähmen solche Substanzen, um einem Leiden entgegenzuwirken.
Die Patienten seien anders als Drogenkonsumenten auch sehr zuverlässig und verantwortlich und verhielten sich regelkonform. Gesetzlich nicht festgeschrieben sei, dass Patienten unter Dauermedikation einen Nachweis darüber mitführen müssten. Cannabispatienten werde jedoch empfohlen, beim Führen eines Fahrzeugs eine Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes oder eine Bescheinigung des Arztes mitzunehmen. © may/hib/aerzteblatt.de

Irrtum
Andere Grenzwerte für verschriebenes gegeüber illegalem THC verstoßen gegen das Gleichheitsprinzip!
Herr Gröhe sollte bei seinen Kollegen vom Verkehrs- und Justizministerium wie auch den Länderinnenministern auf die Festsetzung eines wissenschaftlich ermittelten Grenzwertes für die Fahrtauglichkeit unter Cannabinoiden einsetzen, damit es da endlich Rechtssicherheit gibt

Die größte
Schon die "West Australian Injured Drivers Study" ergab vor 20 Jahren ein deutlich vermindertes Risiko, bei selbstverschuldeten Unfällen verletzt zu werden.
Die 1.0-ng/ml-Regelung des BGH ist nachweislich verkehrsmedizinischer Unsinn, gilt aber auch für die Anwender von Medizinalhanf!
In US-Staaten mit legalisiertem Cannabiskonsum gelten realistische Grenzwerte bis zu 20 ng/ml!

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