NewsÄrzteschaftÄrzte fordern strikten Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Ärzteschaft

Ärzte fordern strikten Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses

Dienstag, 18. April 2017

Hamburg/Hannover – Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten protestieren gegen den neuen Entwurf zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz). Ihre Kritik richtet sich ge­gen die Aufweichung des ärztlichen Berufsgeheimnisses. „Das besondere Vertrau­ens­­ver­hältnis zwischen Patient und Arzt erfordert einen ausnahmslosen verfassungs­rechtli­chen Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses“, sagte Silke Lüder, Vizevorsit­zende der Freien Ärzteschaft in Hamburg. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hatte die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg zuvor angenommen.

Seit 2009 ist es den staatlichen Behörden laut BKA-Gesetz erlaubt, zur Abwehr schwe­rer Straftaten Telefone und Computer bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen zu über­wachen. Das Gesetz regelt auch das in der Strafprozessordnung geregelte Zeugnis­ver­wei­gerungsrecht für Berufsgeheimnisträger.

Dieses Gesetz musste der Gesetzgeber durch eine Entscheidung des Bundesver­fas­sungs­gerichts vom 20. April 2016 überarbei­ten. Es schützt Geistliche, Bundestagsab­ge­ordnete und im neuen Entwurf alle Rechtsan­wälte gegenüber Ausspähung und Über­wa­chung durch staatliche Dienste. Dem aktu­ell­en Gesetzentwurf zufolge sollen jedoch Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten ihren Schutz als Berufsgeheimnisträger verlie­ren.

„Für uns Ärzte ist das völlig inakzeptabel. Das Arzt-Patienten-Verhältnis gehört zum Kern­bereich privater Lebensführung der Bürger, deren Schutz das Bundesverfassungs­gericht 2016 in seiner Entscheidung gegen das bisherige BKA-Gesetz verlangt hat“, sagte Lü­der.

Auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen fordert die Abge­ord­neten des Deutschen Bundestages einstimmig auf, im BKA-Gesetz Ärzten und Psycho­logischen Psychotherapeuten den gleichen strikten verfassungsrechtlichen Schutz als Berufsgeheimnisträger gegenüber Ausspähung und Überwachung durch staatliche Dienste einzuräumen wie Geistlichen, Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwälten. © hil/aerzteblatt.de

LNS
LNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER