Ärzteschaft
Ärzte fordern strikten Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses
Dienstag, 18. April 2017
Hamburg/Hannover – Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten protestieren gegen den neuen Entwurf zum Bundeskriminalamtgesetz (BKA-Gesetz). Ihre Kritik richtet sich gegen die Aufweichung des ärztlichen Berufsgeheimnisses. „Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt erfordert einen ausnahmslosen verfassungsrechtlichen Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses“, sagte Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft in Hamburg. Einen entsprechenden Entschließungsantrag hatte die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg zuvor angenommen.
Seit 2009 ist es den staatlichen Behörden laut BKA-Gesetz erlaubt, zur Abwehr schwerer Straftaten Telefone und Computer bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen zu überwachen. Das Gesetz regelt auch das in der Strafprozessordnung geregelte Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger.
Dieses Gesetz musste der Gesetzgeber durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016 überarbeiten. Es schützt Geistliche, Bundestagsabgeordnete und im neuen Entwurf alle Rechtsanwälte gegenüber Ausspähung und Überwachung durch staatliche Dienste. Dem aktuellen Gesetzentwurf zufolge sollen jedoch Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten ihren Schutz als Berufsgeheimnisträger verlieren.
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„Für uns Ärzte ist das völlig inakzeptabel. Das Arzt-Patienten-Verhältnis gehört zum Kernbereich privater Lebensführung der Bürger, deren Schutz das Bundesverfassungsgericht 2016 in seiner Entscheidung gegen das bisherige BKA-Gesetz verlangt hat“, sagte Lüder.
Auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einstimmig auf, im BKA-Gesetz Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten den gleichen strikten verfassungsrechtlichen Schutz als Berufsgeheimnisträger gegenüber Ausspähung und Überwachung durch staatliche Dienste einzuräumen wie Geistlichen, Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwälten. © hil/aerzteblatt.de

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