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Cannabiskonsum: Studie will Risiken an Gesunden erforschen
Freitag, 21. April 2017
Berlin – Nach Vorstellung von Wissenschaftlern sollen in einer wissenschaftlichen Studie die Cannabisfolgen bei 25.000 psychisch gesunden erwachsenen Konsumenten mit Wohnsitz in Berlin untersucht werden. Die Forschungsinitiative Cannabiskonsum reichte dafür nach eigenen Angaben jetzt einen aktualisierten Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Studie sind demnach Erstkonsumenten, Minderjährige sowie Risikoprobanden wie zum Beispiel abhängige Konsumenten oder solche mit psychischen Störungen. Vorgesehen ist die Abgabe von Cannabisblüten über Apotheken bis monatlich 30 Gramm, entspricht bis 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol.
„In Deutschland berauschen sich mehrere Millionen Menschen regelmäßig mit Cannabis. Es wird Zeit, dass sich die Wissenschaft intensiver mit dem freizeitmäßigen Konsum beschäftigt“, begründete Marko Dörre, Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabiskonsum. Er verwies auf das im März in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften, bei dem der Bundestag eine neue Risikobewertung für Cannabis vorgenommen habe.
„Die Verkehrsfähigkeit von Cannabis wurde bejaht und zwar einstimmig. Diese Neubewertung privilegiert auch die Wissenschaft. In unserem aktualisierten Forschungsantrag findet sich eine entsprechend angepasste Risiko-Nutzen-Analyse“, sagte Dörre. Er sieht nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der Pflicht.
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Die Bewerbungsphase für die Studienteilnahme startete bereits am 6. Februar 2017. Nach zehn Wochen hatten sich bereits mehr als 2.000 Bewerber gemeldet, die sich nun im weiteren Auswahlverfahren befinden. Das Bewerbungsverfahren auf der Webseite der Forschungsinitiative laufe bis zu einer Entscheidung des BfArM weiter, hieß es. Den ersten Antrag beim BfArM hatte die Forschungsinitiative bereits am 3. November 2016 eingereicht und damit um eine Genehmigung für eine wissenschaftliche Langzeitstudie gebeten.
Während die Erlaubnis für diese Studie noch aussteht, ist bereits gesichert, dass Nutzen und Folgen von Cannabis als Arzneimittel künftig stärker evaluiert werden. Das hatte der Bundestag bereits am 19. Januar beschlossen, als er die Nutzung von Cannabis als Arzneimittel für schwerkranke Patienten legalisierte. Betroffene Patienten, die künftig Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung veordnet bekommen, müssen an einer Studie teilnehmen. © afp/EB/aerzteblatt.de

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