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Cannabiskonsum: Studie will Risiken an Gesunden erforschen

Freitag, 21. April 2017

/Richard Villalon, stock.adobe.com

Berlin – Nach Vorstellung von Wissenschaftlern sollen in einer wissen­schaftli­chen Studie die Cannabisfolgen bei 25.000 psychisch gesunden erwachsenen Kon­su­menten mit Wohnsitz in Berlin untersucht werden. Die Forschungs­ini­tiative Cannabis­konsum reichte dafür nach eigenen Angaben jetzt einen ak­tuali­sierten Antrag beim Bundes­ins­titut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein.

Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Studie sind demnach Erstkonsumenten, Minderjährige sowie Risiko­pro­banden wie zum Beispiel abhängige Konsumenten oder solche mit psy­chischen Stö­rungen. Vorgesehen ist die Abgabe von Cannabisblüten über Apotheken bis monatlich 30 Gramm, entspricht bis 7,5 Gramm Tetrahydrocannabinol.

„In Deutschland berauschen sich mehrere Millionen Menschen regelmäßig mit Cannabis. Es wird Zeit, dass sich die Wissenschaft intensiver mit dem freizeitmäßigen Konsum be­schäftigt“, begründete Marko Dörre, Geschäftsführer der Forschungsinitiative Cannabis­konsum. Er verwies auf das im März in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung betäu­bungs­mittelrechtlicher Vorschriften, bei dem der Bundestag eine neue Risikobewertung für Cannabis vorgenommen habe.

„Die Verkehrsfähigkeit von Cannabis wurde bejaht und zwar einstimmig. Diese Neube­wer­tung privilegiert auch die Wissenschaft. In unserem aktualisierten Forschungsantrag findet sich eine entsprechend angepasste Risiko-Nut­zen-Analyse“, sagte Dörre. Er sieht nun das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) in der Pflicht.

Die Bewerbungsphase für die Studienteilnahme startete bereits am 6. Februar 2017. Nach zehn Wochen hatten sich bereits mehr als 2.000 Bewerber gemeldet, die sich nun im weiteren Auswahlverfahren befinden. Das Bewerbungsverfahren auf der Webseite der Forschungsinitiative laufe bis zu einer Ent­scheidung des BfArM weiter, hieß es. Den ers­ten Antrag beim BfArM hatte die Forschungsinitiative bereits am 3. November 2016 ein­ge­reicht und damit um eine Genehmigung für eine wissenschaftliche Langzeit­studie ge­beten.

Während die Erlaubnis für diese Studie noch aussteht, ist bereits gesichert, dass Nutzen und Folgen von Cannabis als Arzneimittel künftig stärker evalu­iert werden. Das hatte der Bundestag bereits am 19. Januar beschlossen, als er die Nutz­ung von Cannabis als Arz­neimittel für schwerkranke Patienten legalisierte. Betroffene Pa­tienten, die künftig Can­na­bis zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung veord­net bekommen, müssen an einer Studie teilnehmen. © afp/EB/aerzteblatt.de

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