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Ärzteschaft

Bundesärztekammer fordert Schutz des ärztlichen Berufsgeheimnisses

Dienstag, 25. April 2017

Gespräch zwischen Arzt und Patient
/kazoka303030, stock.adobe.com

Berlin – Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten stemmen sich weiter gegen einen Gesetzentwurf des Bundeskriminalamtgesetzes (BKA-Gesetz). Die Kritik richtet sich ge­gen die Aufweichung des ärztlichen Berufsgeheimnisses. Nun hat die Bundesärzte­kam­mer (BÄK) Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie die Innenpolitiker des Deutschen Bundestages in einem Brief aufgefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern und Ausnahmeregelungen für Ärzte bei staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu schaff­en. Am Donnerstag soll die Novelle im Bundestag verabschiedet werden.

Die BÄK warnt in dem Schreiben vor einer fundamentalen Beeinträchtigung des be­son­deren Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Ärzten. „Die Verschwiegen­heits­pflicht im Patient-Arzt-Verhältnis darf durch das BKA-Gesetz nicht infrage gestellt wer­den“, mahnte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Die Arzt-Patienten-Beziehung müsse vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden und dürfe nicht einer Abwä­gungs­entscheidung im Einzelfall überlassen sein.

Vertrauensschutz wichtig

Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass die im Gesetzentwurf angelegten Maßnahmen auch Ärzte betreffen kann, wenn es zu einer Überwachung ihrer Patienten komme. Ver­deckte Eingriffe in die Systeme einer Praxis oder eines Krankenhauses würden zu erheb­li­chen Beeinträchtigungen der Geheimhaltungsinteressen der Patienten führen.

„Wer kann schon garantieren, dass bei einem solchen informationstechnischen Spähangriff nicht auch die Daten anderer Patienten offengelegt werden?“, warnte Montgomery. Patienten sei­en besonders geschützte Personengruppen und deshalb muss bei Ärzten der gleiche Vertrauensschutz gewährleistet werden wie bei Strafverteidigern und Abgeordneten. Ge­gen das Gesetz hatten sich kürzlich auch die Delegierten der Ärztekammern Ham­burg und Niedersachsen sowie die Bundes­psychtotherapeutenkammer ausgesprochen.

Seit 2009 ist es den staatlichen Behörden laut BKA-Gesetz erlaubt, zur Abwehr schwe­rer Straftaten Telefone und Computer bei Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen zu über­wachen. Möglich sind auch Durchsuchungen. Das Gesetz regelt zudem das in der Straf­pro­zessordnung geregelte Zeug­nisver­weigerungsrecht für Berufs­geheimnisträger. Die­ses Gesetz musste der Gesetz­ge­ber durch eine Entscheidung des Bundesver­fassungs­gerichts vom 20. April 2016 über­ar­­bei­ten. Geist­liche, Bundestagsab­geordnete und im neuen Entwurf alle „Rechts­­­an­wälte oder Kam­merrechtsbeistände“ sind vor Ausspähung und Überwa­chung durch staat­liche Diens­te geschützt. Ärzte und Psychologische Psy­chotherapeuten sind nicht explizit er­wähnt.

Mit dem BKA-Gesetz hat sich heute in einer Sondersitzung der Gesundheitsaus­schuss des Bundestags befasst. Dem Vernehmen nach wurde dort ein Änderungsantrag der Innenexperten der Koalitionsfraktionen im Bundestag besprochen. Demzufolge soll die­ser den bisherigen Status quo erhalten, wonach Ärzten weiterhin ein relatives Zeugnis­ver­wei­gerungrecht zugestanden werden soll. Ärzte müssten somit weiterhin bestimmte Infor­mationen, wie etwa die Ankündigung einer schweren Straftat oder eines Terror­anschlags durch einen Patienten, melden. Damit wä­ren sie nicht automatisch auch vor einer Über­wachung geschützt, wie es bei Berufs­grup­pen der Fall ist, die ein absolutes Zeugnisver­weigerungsrecht haben.

Zwar heißt es in der Begründung des Gesetzes, dass die nichtöffentliche Kommu­nikation mit Personen des höchstper­sön­li­chen Vertrauens, zu de­nen Ärzte gehören könnten, „schüt­zenswert“ ist. Das gelte aber nicht für Gespräche in Betriebs- oder Geschäftsräu­men. Ob eine Überwachung von Arzt­praxen damit zulässig ist, ist umstritten. Diese Frage sei in der Sitzung des Gesundheitsausschusses nicht the­matisiert worden, hieß es aus gut informierten Krei­sen.

Innenausschuss gibt grünes Licht
Unterdessen hat heute der Innenausschuss des Bundestags den Weg für die Verab­schie­dung des Gesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Parlament die Gesetzesvor­lage, die am kommenden Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesord­nung des Bun­destagsple­nums steht, in modifizierter Fassung.

Die CDU/CSU-Fraktion wertete den Entwurf im Ausschuss als „wirklich großen Wurf“, mit dem dem BKA ein modernes Gesetz gegeben werde. Sie hob zugleich die Notwen­digkeit des Änderungsantrages hervor und zeigte sich mit der Gesetzesvorlage „sehr glücklich“. Die SPD-Fraktion sprach von gleichfalls von einem großen Wurf, mit dem das BKA die „Tür ins 21. Jahrhundert“ geöffnet werde. Dabei habe es dem Gesetzentwurf gut getan, in den parlamentarischen Beratungen ausführlich behandelt worden zu sein.

Die Fraktion Die Linke begründete ihre Ablehnung unter anderem mit den Regelungen zur Onlinedurchsuchung. Es sei vollkommen unklar, wie Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden sollten, die „Eingriffstiefe“ sogenannter „Staatstrojaner“ zu beurteilen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die weitgehenden Fähigkeiten eines solchen Trojaners, mit dem ein Gerät auch infiltriert werden könne. Hier sehe der Ge­setzentwurf keinerlei Einschränkungen vor. © may/aerzteblatt.de

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