Politik
Kopforthese keine Kassenleistung
Freitag, 12. Mai 2017
Kassel – Krankenkassen müssen die Kosten für die Versorgung von Säuglingen mit einer Kopforthese zur Behandlung einer Schädelasymmetrie beziehungsweise -deformation nicht erstatten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az: B 3 KR 17/16 R u.a.).
Bei dieser Therapie tragen Säuglinge möglichst ab dem vierten Lebensmonat eine Kopforthese – eine Art Helm, durch den der Kopf symmetrisch auswächst. Der Helm soll 23 Stunden am Tag getragen werden. In den verhandelten vier Fällen hatten die Eltern hierfür 1.300 bis 2.000 Euro ausgegeben und verlangten dieses Geld von ihrer Krankenkasse zurück.
Das BSG wies die Klagen nun jedoch ab. Zwar könne schweren Verformungen des Kopfs „nicht von vornherein jeder Krankheitswert abgesprochen werden“. Die Helmtherapie sei jedoch eine „neue Behandlungsmethode“, die vom zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) noch nicht geprüft und empfohlen sei. Der G-BA habe die Leistung bisher nicht als Kassenleistung festgelegt. Dem BSG zufolge gebe es auch keine Hinweise, dass eine unbehandelte Schädelasymmetrie zu späteren Folgeerkrankungen führen könnte. Zudem verwiesen die Kasseler Richter auf anerkannte Behandlungsmethoden wie die Lager- und Physiotherapie.
Nach einer Stellungnahme medizinischer Fachgesellschaften aus dem Jahr 2012 ist die Helmtherapie allerdings bei schweren Verformungen wirksamer als diese Methoden. Auch danach ist es allerdings fraglich, „ob die Helmtherapie über die rein kosmetische Verbesserung der Schädelasymmetrie hinaus einen medizinischen Nutzen hat“. © afp/EB/aerzteblatt.de

möglicherweise schadet die Helmtherapie sogar
Zum einen gibt es keine Untersuchungen, wie sich der "Helm" auf die Kranznaht auswirkt. In jedem Fall ist es so, daß die natürliche Entwicklung der Schädelnähte durch den "Helm" manipuliert wird, erwünschterweise zur kosmetischen Korrektur, unerwünschterweise in Form der Ausbildung von Schädelformen, die nicht unbedingt der Hirnentwicklunmg dienlich sein mögen. Wir kennen das Phänomen von der Kopfbandage, um einen Turmschädel zu erzielen, wie er noch im letzten Jahrhuindert in Lateinamerika und Asien praktiziert wurde, in diesen Fällen oft verbunden mit neurologischen Symptomen. Stichwort Kraniostenose und Turrizephali.
Zum andern ist zu überlegen, ob der "Helm" nicht die Reflexablösung beim Neugeborenen empfindlich stören kann. Der Nacken ist in den ersten 6 Monaten von emineter Bedeutung für die sensomotirische Entwicklung, man denke nur an das KISS-Syndrom, ausgesprochen ist das die Kopf-Induzierte-Säuglings-Schräglage. Ich habe als Manualtherapeut bei Kindern die Erfahrung gemacht, daß "Helmkinder" sich später drehen und später zum Stehen kommen, außerdem sind sie oft ungnädig und schlafgestört.
Diese beiden Ansätze sollte der G-BA mindestens prüfen vor einer Zulassung, und die Eltern sollte man darauf hinweisen, bevor sie eine Summe von rund 2000 € ausgeben.
"Helm" habe ich in Anführungszeichen gesetzt, weil die Aufgabe von Helmen in erster Linie der Schutz des Kopfes ist, so wie bei Soldaten, Feuerwehrangehörigen oder Motorradfahrern. Bei all denen vermeidet man sorgfältig jede Form von Druck auf den Kopf. Interessant ist auch, sich hierzu einmal von Fahrradverkäufern für Kinderfahrradhelme informieren zu lassen.

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