Politik
Beihilfe zur Selbsttötung: BfArM muss sich mit Anträgen befassen
Montag, 15. Mai 2017
Berlin – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird sich bald mit Anträgen sterbewilliger Patienten befassen müssen, die von der Behörde die Abgabe tödlicher Medikamente fordern. Nach einem Bericht des Tagesspiegel will das Bundesverwaltungsgericht noch in dieser Woche die schriftlichen Gründe für ein Urteil von Anfang März zu diesem Thema vorlegen.
Darin hatte es entschieden, dass der Staat im extremen Einzelfall den Zugang zu einem Betäubungsmittel nicht verwehren darf, das dem Patienten eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglicht (Az. BVerwG 3 C 19.15). Das BfArM, das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) untersteht, wollte zunächst die Urteilsbegründung abwarten, bevor es sich näher mit dem Fall befasst.
22 Patienten haben laut Tagesspiegel nach Angaben des Bundesinstituts bisher einen Antrag gestellt. Die Behörde habe mitgeteilt, sie wolle im Austausch mit Gröhes Ministerium über die Anträge befinden. Gröhe hatte erklärt, Behörden dürften nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden.
Im konkreten Fall, den das Bundesverwaltungsgericht entschied, litt die Ehefrau des Klägers seit einem Unfall unter einer fast kompletten Querschnittslähmung. Sie musste künstlich beatmet werden und war auf ständige medizinische Betreuung und Pflege angewiesen. Häufige Krampfanfälle verursachten starke Schmerzen. Wegen dieser von ihr als unerträglich und entwürdigend empfundenen Leidenssituation wollte sie aus dem Leben scheiden. Ihren Sterbewunsch hatte sie mit ihrem Ehemann, der Tochter, den behandelnden Ärzten, einem Psychologen, dem Pflegepersonal und einem Geistlichen besprochen.
Sie beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels. Die Behörde lehnte den Antrag ab. Später nahm sich die Frau in der Schweiz mit Unterstützung eines Sterbehilfevereins das Leben. © dpa/may/aerzteblatt.de

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