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Politik

Patienten­beauftragter fordert Datenzugang für Patienten

Dienstag, 16. Mai 2017

Arzt und Patient am Laptop
/Syda Productions, stock.adobe.com

Berlin – Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, hat mehr Nutzen der fortschreitenden Digitalisierung für die Patien­ten gefordert und zugleich mehr Selbstbestimmung der Versicherten im Rahmen der ge­planten Telematikinfrastruktur angemahnt.

Es könne nicht sein, dass mündige Bürger nur unter Beaufsichtigung durch den Arzt Ein­sicht in ihre eigenen Daten nehmen können. Sie müssten – ähnlich wie beim Online-Ban­king – immer und überall, zugleich aber auch sicher, auf ihre Behandlungsdaten in einer elektronischen Patientenakte zugreifen können, sagte Laumann kürzlich in Berlin.

In einem Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen lehnt er daher die von der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) vorge­­sehe­ne Lösung zur Umsetzung einer elektronischen Patientenakte ab, weil sie das „Zwei-Schlüssel-Prinzip“ voraussetzt. Danach darf der Patient jeweils nur zusammen mit dem Heilberufsausweis des Behandlers auf seine medizinischen Daten zugreifen. „Das Zwei-Schlüssel-Prinzip unterläuft das Prinzip der Patienten auf informationelle Selbst­bestim­mung“, heißt es in dem Papier. Daher werde sie von den Patienten auch voraus­sichtlich nicht akzeptiert werden.

Aus Sicht des Patientenbeauftragten ist auch das vorgesehene Patientenfach, das von dem Zwei-Schlüssel-Prinzip ausgenommen ist, aufgrund einer zu geringen Speicherka­pa­zität nicht als Lösung geeignet. Auch die Sicherstellung der Aktualität der Gesund­heits­daten im Patientenfach hält er für problematisch, „weil die jeweils einzelnen Daten der elektronischen Patientenakte, des Medikationsplans oder anderer Anwendungen nicht automatisch synchronisiert werden“.

Patienten sollten Laumann zufolge darüber hinaus auch von unterwegs und von zu Hau­se sicher auf ihre Daten in der Telematikinfrastruktur zugreifen können. Er verwies auf ei­nen Bericht der gematik an den Deutschen Bundestag (BT-Drucksache 18/11870), wo­nach derzeit ein umfassender elektronischer Datenzugang für Patienten per eigenem Smartphone oder Tablet zwar gesetzlich ausgeschlossen, technisch aber umsetzbar sei. Der Gesetzgeber soll daher nachbessern: „Das Recht der Versicherten auf einen gesi­cher­ten Zugang zu den eigenen Daten mittels mobiler oder stationärer Endgeräte in der eigenen Nutzerumgebung sollte gesetzlich im SGB V verankert werden“, lautet eine zen­trale Forderung in dem Papier. © KBr/aerzteblatt.de

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