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Ärzteschaft

Heilpraktikerwesen sollte reformiert werden

Donnerstag, 25. Mai 2017

Freiburg – Der 120. Deutsche Ärztetag fordert eine Reform des Heilpraktikerwesens. Der Gesetzgeber müsse alle invasiven Maßnahmen sowie die Behandlung von Krebs­erkrankungen vom zulässigen Tätigkeitsumfang von Heilpraktikern ausschließen, heißt es in einem Antrag, den die Delegierten heute angenommen haben.

Bei Krankheiten, die vermutlich über eine Befindlichkeitsstörung hinausgehen, müsse der Heilpraktiker den Kranken zum Arzt schicken. Heilpraktiker übten „keinen Gesund­heitsfachberuf“ aus, stellten die Ärztetagsabgeordneten fest. Sie stünden somit außer­halb der sonst im Gesundheitswesen geltenden Anforderungen an klar definierte fachliche Qualifikationen auf der Basis fundierter Standards und an eine hohe Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung.

Es sei gerade „das zentrale Merkmal des Heilpraktikerwesens, außerhalb geltender Standards und allgemein anerkannter Wirksamkeitsmechanismen tätig werden zu dürfen.“

Kritiker des Antrags bemängelten, damit dürften Heilpraktiker auch keine Akupunktur mehr vornehmen. Befürworter betonten, die Rahmenbedingungen für Heilpraktiker müssten verschärft werden. Es fehlten zum Beispiel fachliche Standards und somit auch eine Grundlage für Qualitätskontrollen durch die Gesundheitsbehörden.  „Quali­täts­kontrollen setzen einen allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab voraus, der im Heilpraktikerwesen fehlt“, hieß es.

Heilpraktiker waren in den vergangenen Jahren immer wieder in die Kritik geraten. Zuletzt hatte es unter anderem Todesfälle in einem alternativen Krebszentrum gegeben. © may/EB/aerzteblatt.de

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