Ärzteschaft
Kritische Infrastruktur: Schwellenwert für Kliniken „problematisch“
Donnerstag, 1. Juni 2017
Berlin – Das Bundeskabinett hat gestern beschlossen, welche Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen als „Kritische Infrastruktur“ angesehen werden sollen. Die Grenzwerte, die für die Auswahl der Krankenhäuser festgelegt wurden, bewertet der Marburger Bund (MB) kritisch. Der MB begrüße zwar grundsätzlich, dass Krankenhäuser wirksam vor Cyberangriffen geschützt werden. Dass aber nur 110 Kliniken mit jeweils mehr als 30.000 Behandlungsfällen pro Jahr als hinreichend bedeutsam für die stationäre medizinische Versorgung eingestuft würden, sei „problematisch“.
„Diese Festlegung und der ihr zugrunde liegende Schwellenwert sind mit der Versorgungsrealität nicht in Einklang zu bringen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Es sei „dringend geboten“, die Bemessungsgrenzen für Krankenhäuser kritisch zu überprüfen. Henke zufolge würde die Festlegung bedeuten, dass eine Klinik wie das Lukaskrankenhaus in Neuss, das schon einmal Ziel einer Cyberattacke war, als weniger schutz- und unterstützungswürdig eingestuft wird, nur weil dort 28.500 Patienten pro Jahr versorgt werden – also 1.500 Patienten weniger, als es der Schwellenwert vorsieht.
MB: Viele Kliniken werden benachteiligt
Drei Viertel der Krankenhäuser in Deutschland, die unterhalb des Schwellenwerts von 30.000 Behandlungsfällen liegen und insgesamt mehr als 14,2 Millionen Patienten pro Jahr versorgen, würden pauschal als nicht hinreichend bedeutsam für die vollstationäre medizinische Versorgung der Allgemeinheit klassifiziert. Diese Einschätzung benachteiligt nach Sicht des MB eine Vielzahl von Krankenhäusern, deren Ausfall erhebliche Versorgungsprobleme nach sich ziehen würde.
Die von der Verordnung betroffenen Betreiber kritischer Infrastrukturen sind verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen. Dafür sollen sie entsprechende Mittel der Länder erhalten. Krankenhäuser gehören aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu den kritischen Infrastrukturen der Gesellschaft, also zu den Einrichtungen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Sie haben daher eine besondere Verpflichtung, die Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen sicherzustellen.
Auch in Krankenhäusern werden Prozesse und Strukturen immer stärker und auf vielfältige Weise durch Informationstechnik geprägt. Dies gilt sowohl für die administrativen Abläufe der Einrichtungen als auch für die medizinische Versorgung und Pflege der Patienten. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit vereinzelten Cyberangriffen auf deutsche Krankenhäuser und den jüngsten weltweiten Attacken durch die Erpressungssoftware „WannaCry“ hat der Marburger Bund auf seiner jüngsten Hauptversammlung in Freiburg ein staatliches Förderprogramm für eine moderne Krankenhaus-IT in Höhe von zehn Milliarden Euro über die nächsten sechs Jahre gefordert.
Digitalisierung ist eine Chance – wenn sie allen nutzt
Kritik an dem Vorstoß des BMWi kommt von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten betrachteten die Digitalisierung vor allem als Chance für eine gute Versorgung; das sei auch beim 120. Ärztetag in Freiburg deutlich geworden, sagte KV-Chef Frank Bergmann. Diese Chance können aber nur vollumfänglich und zügig genutzt werden, „wenn alle an der Versorgung beteiligten Akteure gleichermaßen von der Digitalisierung profitieren – auch die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“. „Wer die ambulante und sektorübergreifende Versorgung stärken und dabei die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen will, darf die notwendige digitale Infrastruktur nicht nur an Universitätskliniken finanzieren wollen“, mahnt er.
Bergmann betonte, die Niedergelassenen müssten im Rahmen gesetzlicher Vorgaben, zum Beispiel bei der Verpflichtung zum Ausstellen von Medikationsplänen oder der Einrichtung der Telematik-Infrastruktur, erhebliche Summen aufwenden – und das in einem Markt für hochspezialisierte IT-Produkte, der an zentralen Stellen nicht funktioniere und Abhängigkeiten von einem Industrie-Oligopol schaffe, die die ambulante Versorgung akut gefährden. „Wir brauchen und fordern deshalb erweiterte Möglichkeiten für die Selbstverwaltung und die Erlaubnis des Gesetzgebers, im Bedarfsfall eigene, günstigere Angebote für die Praxen bereitzustellen, die dann, wenn sie benötigt werden, auch tatsächlich zur Verfügung stehen“, sagte er. © may/EB/aerzteblatt.de

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