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Work-Life-Balance: Krankenhausärzte unzufriedener als Niedergelassene

Freitag, 2. Juni 2017

/Creativa Images, stock.adobe.com

München – Ärzte sind unzufriedener mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Ärztinnen. Das ergab eine Befragung des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes Mün­chen (ÄKBV) unter 1.800 Medizinern, die in der bayerischen Landeshauptstadt arbeiten. Demnach gaben nur sieben Prozent der Männer, aber 21 Prozent der Frauen an, mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr zufrieden zu sein.

Zudem ergab die Untersuchung, dass im Krankenhaus tätige Ärztinnen und Ärzte deutlich unzufriedener sind als ihre ambulant tätigen Kollegen. Allerdings ist rund die Hälfte der Befragten der Ansicht, dass Familie und Arztberuf prinzipiell vereinbar seien, wobei deutlich mehr Männer als Frauen dies äußerten. Darüber hinaus zeigte die Analyse, dass Frauen aufgrund von Kindern häufiger ihre Karriere zurückstellen, ihr berufliches Fortkommen beeinträchtigt sehen und auch häufiger auf eine Nieder­lassung verzichten oder aus familiären Gründen ihren Arbeitsplatz im Krankenhaus aufgeben.

Gleichzeitig wünschen sich die Befragten eine flexible Kinderbetreuung und einen Betreuungsdienst, falls die etablierte Betreuung ausfällt. Krankenhausärzte wünschen sich der Studie zufolge darüber hinaus planbare Arbeitszeiten sowie Mitbestimmung bei deren Festlegung. Für den Großteil der Befragten ist dies jedoch keine Realität: 80 Prozent gaben an, die Mitsprache bei der Festlegung der Arbeitszeit sei ihnen sehr wichtig. Tatsächlich können aber nur 17 Prozent dies auch umsetzen.

86 Prozent der Krankenhausärzte ist Teilzeitarbeit wichtig. Für fast ein Drittel bleibt es im Alltag allerdings ein Wunsch. Bezüglich der niedergelassenen Ärzte ergab die Befra­gung, dass ihnen der Wunsch nach beschleunigten Verfahren durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bei der Beantragung von Vertretern am wichtigsten ist. Danach folgt die Möglichkeit, Notdienste abgeben zu können. Dies kann knapp ein Drittel auch realisieren. © hil/sb/aerzteblatt.de

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