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Ärzteschaft

Psychotherapie: Honorar für Sprechstunde und Akutbehandlung nachgebessert

Mittwoch, 21. Juni 2017

/magann, stock.adobe.com

Berlin – Psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlung werden nachträglich höher bewertet. Sie werden künftig genauso vergütet wie die Gebührenordnungspositionen der Richtlinien-Psychotherapie. Das hat heute der Bewertungsausschuss (BA) entschieden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Ursprünglich waren die neuen Leistungen der Psychotherapie niedriger bewertet worden. Dagegen hatte die KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklagt.

Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) heute auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes betonte, habe es den alten BA-Beschluss bisher nicht beanstandet. Das Prüfverfahren dazu laufe noch, sagte eine Sprecherin. Das BMG will nun den veränderten Beschluss des BA in die Prüfung einbeziehen, hieß es. Die KBV kündigte unterdessen an, den Rechtsweg nicht weitergehen zu wollen. Man werde die Klage beim Landessozialgericht zurückziehen, sagte KBV-Chef Andreas Gassen heute im Anschluss an die Sitzung des Bewertungsausschusses.

88,56 Euro für 50 Minuten

Im ursprünglichen Vergütungsbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) vom 29. März 2017, der mit Stimmen des GKV-Spitzenverbandes und des Vorsitzenden Jürgen Wasem gegen die Stimmen der KBV gefallen war, waren für die Sprechstunde sowie für die Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro, bei 50 Minuten 85,50 Euro vorgesehen. Das waren etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie bezahlen.

Jetzt erhalten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten für eine Sitzung von mindestens 25 Minuten 44,33 Euro, bei einer Dauer von 50 Minuten 88,56 Euro. Das entspricht einer Therapiestunde im Rahmen der Richtlinien-Therapie.

Ich freue mich, dass die Kassenseite ihre Position noch einmal überdacht hat. Andreas Gassen

„Unser Engagement für die psychotherapeutische Versorgung der Patienten ist erfolgreich gewesen und ich freue mich, dass die Kassenseite ihre Position noch einmal überdacht hat“, erklärte Gassen heute.

Die Entscheidung werde dazu beitragen, „dass mit den neuen psychotherapeutischen Leistungen das erreicht wird, was der Gesetzgeber beabsichtigt hat: Den Versicherten ein kurzfristig verfügbares und niedrigschwelliges Versorgungsangebot in ausreichendem Umfang zur Verfügung zu stellen“, stellte KBV-Vorstand Stephan Hofmeister fest.

Psychothe­rapie-Vergütung: Bundesminis­terium prüft noch

Berlin – Die künftige Vergütung der neuen Psychotherapieleistungen ist noch offen. Im Augenblick prüft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) noch die Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu den neuen Leistungen, die seit April gelten. Darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingewiesen [...]

Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung wurden im Rahmen der Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundes­ausschuss zum 1. April 2017 neu eingeführt. Ziel der Neuerungen war, Menschen mit psychischen Problemen einen schnelleren und niedrigschwelligen Zugang zum Therapeuten zu ermöglichen.

Die Sprechstunde soll dazu dienen, im Rahmen eines Erstgespräches abzuklären, ob der Patient eine Therapie benötigt oder ob ihm mit anderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten geholfen werden kann. Die Akutbehandlung wiederum ermöglicht Menschen in einer konkreten Krisensituation einen direkten Zugang zum Therapeuten ohne lange Genehmigungsverfahren der Krankenkasse.

© may/aerzteblatt.de

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