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Berufskrankheiten in Gesundheitsberufen betreffen fast immer Haut oder Rücken

Mittwoch, 28. Juni 2017

/RioPatuca Images, stock.adobe.com

Hamburg – 2016 betrafen fast 80 Prozent der bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eingegangenen Verdachtsanzeigen auf eine meldepflichtige Berufskrankheit die Haut oder die Wirbelsäule. Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für über acht Millionen Versicherte in rund 630.000 Unternehmen zuständig.

„Gerade bei den Hauterkrankungen, die in der Berufskrankheiten-Statistik der BGW fast 60 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle ausmachen, erscheinen die Hauptursachen auf den ersten Blick relativ harmlos. „Oft sind es Wasser und Seife oder das Schwitzen in Schutzhandschuhen“, erklärte Jutta Lamers, Präventionsleiterin der BGW. Wenn die Haut sich nicht regenerieren könne, drohten hartnäckige Abnutzungsekzeme, die in schweren Fällen sogar zum Berufswechsel zwingen könnten.

Tücke bei der Wirbeläsule

Beim Rücken dagegen liege die Tücke oft darin, dass die Wirbelsäule eher schleichend auf Fehlbelastungen reagiere. Zu schaffen mache der Wirbelsäule in Gesundheits- und Sozialberufen neben dem Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen insbesondere das Bewegen von Menschen und schweren Gegenständen.

Schädliche Haut- und Rückenbelastungen im Berufsalltag lassen sich laut BGW mit gezielten Schutzmaßnahmen erheblich verringern. Die Berufsgenossenschaft hat dazu Praxistipps für Arbeitsschutzverantwortliche in den Betrieben und für die Beschäftigten selbst herausgegeben.

Rund 75.000 Verdachtsfälle pro Jahr

2016 registrierten Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über alle Branchen 75.491 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Das entspricht einem Rückgang von 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 2016 haben die Unfallversicherungs­träger 80.029 Feststellungsverfahren abgeschlossen.

In 20.539 aller Fälle wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt. Das sind 22,2 Prozent mehr Anerkennungen als im Vorjahr. Einen wesentlichen Anteil an dieser Zunahme hat der weiße Hautkrebs durch UV-Strahlung, der seit Anfang 2015 auf der Berufskrankheitenliste steht. © hil/aerzteblatt.de

LNS

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