Politik
Bundesrat stimmt Pflegeberufegesetz zu
Freitag, 7. Juli 2017
Berlin – Pflegekräfte für Alte, Kranke und kranke Kinder durchlaufen künftig in den ersten beiden Jahren eine gemeinsame Ausbildung. Im letzten Jahr können sie dann im neuen generalistischen Ausbildungsgang als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau abschließen oder sich auf die Kinderkrankenpflege beziehungsweise die Altenpflege spezialisieren. Auszubildende in der Pflege müssen künftig kein Schulgeld mehr bezahlen, sondern bekommen eine Ausbildungsvergütung. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für das Pflegeberufegesetz frei.
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Mit dem Gesetz soll der Beruf attraktiver gemacht werden, so dass sich nicht noch größere Lücken bei der Pflege auftun. Familienstaatssekretär Ralf Kleindiek sagte: „Wir brauchen dringend Nachwuchs. Schon heute kommen auf 100 Stellen nur 33 Arbeitssuchende - und das bei rund drei Millionen pflegebedürftigen Menschen.“ Gesundheitsstaatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) unterstrich, die Ausbildung werde für jeden künftig kostenfrei sein. Die modernisierten Ausbildungen starten am 1. Januar 2020.
Kritik an dem Gesetz kam vor allem von der Opposition und von Altenpflegeverbänden. Sie kritisierten, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in der die Inhalte der neuen Pflegeausbildungen festgelegt werden, erst in der kommenden Legislaturperiode vorgelegt werden wird.
© fos/dpa/aerzteblatt.de

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