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Politik

Neue Diskussion um B-Streptokokken-Test in der Schwangerschaft

Freitag, 21. Juli 2017

/sp4764, stock.adobe.com

Berlin/München – Um die Anwendung des B-Streptokokken-Tests in der Schwanger­schaft ist eine Debatte entbrannt. Der von den Krankenkassen getragene IGeL-Monitor hatte den Nutzen eines generellen Tests im Vergleich zur Risikostrategie vor wenigen Tagen als „unklar“ bewertet. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburts­hilfe (DGGG) wies hingegen auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblatts auf die Empfeh­lungen der aktuellen Leitlinie hin und betonte die Bedrohlichkeit einer Infektion mit Streptokokken der serologischen Gruppe B (GBS) beim Neugeborenen.

Die Autoren des IGeL-Monitors wollten herausfinden, ob es besser ist, alle Schwange­ren auf B-Streptokokken zu testen und ihnen im Falle eines positiven Tests Antibiotika zu geben (Teststrategie), oder sie nur dann zu testen, wenn bestimmte Risiken vorlie­gen (Risikostrategie).

Der Test kostet als Selbstzahlerleistung in der Regel zwischen 10 und 30 Euro. Für den Test wird zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche ein Abstrich von der Vagina und dem letzten Stück des Enddarms genommen. Anschließend werden im Labor aus dem Abstrich Bakterien gezüchtet und bestimmt. Sind B-Streptokokken nachweisbar, werden der Schwangeren zur Geburt Antibiotika empfohlen.

Bei der Risikostrategie erhalten Schwangere dagegen unter anderem dann Antibiotika, wenn beispielsweise eine Frühgeburt droht, ein früheres Kind infiziert war, seit einem vorzeitigen Blasensprung mehr als 18 Stunden vergangen sind und die Mutter bei der Geburt eine erhöhte Temperatur von über 38 Grad hat. Bei manchen dieser Risiken wird zusätzlich ein Streptokokken-Test durchgeführt, der dann Kassenleistung ist.

Eine Übertragung der Bakterien von der Mutter auf das Baby und eine Erkrankung des Neugeborenen sind laut IGeL-Monitor eher selten: Bei mehr als 700.000 Geburten im Jahr 2014 in Deutschland waren über 100.000 Frauen mit B-Streptokokken besiedelt. Dies führte zu etwas mehr als 100 Infektionen bei Neugeborenen. Die häufigsten Folgen für die Neugeborenen sind Blutvergiftung bis hin zum septischen Schock sowie Gehirnhaut- und Lungenentzündung, seltener sind Knochenmarks- und Gelenk­entzün­dungen. Etwa jedes dreißigste infizierte Neugeborene stirbt laut Report des IGeL-Monitors an den Folgen der Infektion.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Infektionen und Infektionsimmunologie der DGGG, Ioannis Mylonas, wies auf Anfrage Deutschen Ärzteblattes darauf hin, dass die aktuelle S2k-Leitlinie „Prophylaxe der Neugeborenensepsis – frühe Form – durch Streptokokken der Gruppe B“ vom März 2016 das Screening empfehle. „Im Jahr 2002 wurden die amerikanischen Empfehlungen aktualisiert und es wird seitdem in den USA ein allgemeines auf einem Abstrich basiertes GBS-Screening favorisiert“, heißt es darin. Eine generelle Untersuchung auf GBS in der Schwangerschaft führe gegenüber dem risikobezogenen Vorgehen zu einer signifikanten, mehr als 50-prozentigen Verringe­rung der frühen Sepsisfälle, „ohne die Zahl der Frauen, die eine antibiotische Prophy­laxe erhalten, wesentlich zu erhöhen“, so die Leitlinie.

Die Autoren des IGeL-Monitors verweisen in ihrem Beitrag auch auf internationale Leitlinien: Eine aktuelle Leitlinie deutscher Fachgesellschaften vom März 2016 empfiehlt den B-Streptokokken-Test. Zwei englische Leitlinien empfehlen ihn dagegen nicht, schreiben sie.

Ein Blick in die Leitlinie zeigt: Nationale Leilinien zur GBS-Prophylaxe wurden in den USA, in Kanada, und vielen europäischen Ländern (unter anderem Belgien, England, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Spanien, Schweiz und Tschechien) publiziert. „Bis auf die Empfehlungen aus England und den Niederlanden, die beide auch weiter­hin ein risikobasiertes Vorgehen favorisieren, ist in den anderen aufgeführten Leit­linien mittlerweile einem generellen Abstrich-basierten GBS-Screening der Vorzug gegeben worden“, so die Leitlinienautoren. „Eine Infektion des Neugeborenen mit diesen Keimen ist eine katastrophale Erkrankung“, erinnerte Mylonas. © hil/aerzteblatt.de

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