Medizin
Magnetresonanztomographie: EMA schränkt Verwendung von Gadolinium-Kontrastmitteln ein
Sonntag, 23. Juli 2017
London – Eine mögliche Ablagerung von Gadolinium im Gehirn und anderen Organen veranlasst die Europäische Arzneimittel-Agentur, die Verwendung von sogenannten linearen Kontrastmitteln bei der Magnetresonanztomographie (MRT) einzuschränken und teilweise zu verbieten. Für die makrozyklischen Kontrastmittel gibt es keine Restriktionen.
Gadoliniumhaltige Kontrastmittel galten lange als unbedenklich, obwohl das Metall Gadolinium hochtoxisch ist. Gadolinium ist jedoch fest in Chelate gebunden, mit denen es nach kurzer Zeit wieder aus dem Körper ausgeschieden wird. Mittlerweile steht jedoch fest, dass sich Gadolinium unter bestimmten Bedingungen dauerhaft im Gewebe ablagern kann. Eine mögliche Folge ist die nephrogene systemische Fibrose, die 2006 mit der Verwendung von Gadolinium-Kontrastmitteln in Verbindung gebracht wurde. Dies hat zu einer Einschränkung der Kontrastmitteluntersuchung bei Patienten mit Nierenfunktionsstörungen geführt.
Seit einigen Jahren haben sich Hinweise verdichtet, dass Gadolinium auch im Gehirn abgelagert werden kann. Zuerst wurden bei Patienten, die mehrfach gadoliniumhaltige Kontrastmittel erhalten haben, persistierende Hyperintensitäten in späteten MRTs gesichtet, die ohne Kontrastmittel durchgeführt wurden. Später wurde die seltene Erde auch in Autopsien im Gehirn nachgewiesen. Die meisten Ablagerungen finden sich in den Basalganglien. Bislang konnten keine gesundheitlichen Schäden nachgewiesen werden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass langfristig das Risiko von degenerativen Hirnerkrankungen ansteigen könnte.
Die EMA hat sich deshalb – anders als die US-Arzneibehörde – zu vorsorglichen Einschränkungen entschlossen. Sie betreffen vor allem lineare Kontrastmittel, da Gadolinium aus ihnen leichter freigesetzt werden kann. Künftig dürfen unter den linearen Kontrastmitteln nur noch Gadoxetsäure und Gadobensäure für Leber-Scans verwendet werden, weil sie hier einen wichtigen diagnostischen Bedarf erfüllen. Darüber hinaus darf Gadopentetsäure intra-artikulär für die Darstellung von Gelenken verabreicht werden, da die Gadolinium-Dosis hier sehr gering ist. Alle anderen intravenösen linearen Produkte mit Gadodiamid, Gadopentetat und Gadoversetamid sollen vom Markt verschwinden.
Die makrozyklischen Kontrastmittel mit Gadobutrol, Gadotersäure und Gadoteridol sind nicht von den Einschränkungen betroffen. Sie dürfen weiterhin in ihren aktuellen Indikationen verwendet werden, die EMA rät allerdings dringend, die Kontrastmittel nur zu verwenden, wenn eine Kontrastbildgebung erforderlich ist. In diesem Fall sollte die niedrigst mögliche Dosis verwendet werden. © rme/aerzteblatt.de

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