Politik
Zahnärzte sollen mehr über Allgemeinerkrankungen lernen
Donnerstag, 3. August 2017
Berlin – Das Bundeskabinett in Berlin hat die Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung zur Kenntnis genommen und damit den Weg für eine grundlegende Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z) freigemacht. Ein Ziel ist es, dass die angehenden Zahnärzte mehr über Allgemeinerkrankungen lernen.
„Wir wollen künftigen Zahnärzten eine moderne, an die fachlichen Weiterentwicklungen angepasste Ausbildung bieten und legen damit den Grundstein dafür, dass den Patienten auch weiterhin eine gute und hochwertige zahnärztliche Versorgung zugutekommt“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach der Kabinettssitzung.
Mehr gemeinsamer Unterricht
Das Studium gliedert sich in Zukunft in einen vorklinischen Studienabschnitt von vier Semestern, in dem das medizinische und das zahnmedizinische Grundlagenwissen vermittelt werden, und in einen klinischen Studienabschnitt von sechs Semestern für die praktische Ausbildung.
Nach der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte werden Studierende der Zahn- und der Humanmedizin künftig viele gemeinsame Veranstaltungen haben. „Im vorklinischen Studienabschnitt werden künftig dieselben Unterrichtsveranstaltungen wie im Studiengang Medizin vorgegeben. Der vorklinische Studienabschnitt wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen, die in Aufbau und Inhalt dem bisherigen ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung entspricht“, erläuterte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dem Deutschen Ärzteblatt auf Nachfrage.
Ärztlich-Zahnärztliche Prüfung
Um diese Angleichung auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen, werde dieser Prüfungsabschnitt künftig als Ärztlich-Zahnärztliche Prüfung bezeichnet. Der schriftliche Teil der Ärztlich-Zahnärztlichen Prüfung finde gemeinsam für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin an einem bundeseinheitlichen Termin statt.
Durch die Angleichung des vorklinischen Studienabschnitts an die medizinische Ausbildung und durch mehr medizinische Unterrichtsveranstaltungen im klinischen Studienabschnitt sollen Allgemeinerkrankungen künftig besser in der zahnmedizinischen Ausbildung abgebildet werden. „Orale Befunde können als Früh-, Leit- und Begleitsymptome Hinweise für die Diagnostik und Therapie einer Allgemeinerkrankung geben. Umgekehrt haben allgemeinmedizinische Erkrankungen und deren Therapie Einfluss auf die zahnärztliche Behandlung“, hieß es aus der BZÄK.
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Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der diesem Vorhaben noch zustimmen muss. Die Bundeszahnärztekammer appellierte an den Bundesrat und damit an die Bundesländer, mit einem schellen Beschluss den Weg für eine moderne Approbationsordnung frei zu machen. „Junge Zahnärzte benötigen wegen der steigenden wissenschaftlichen Anforderungen der Zahnmedizin eine Approbationsordnung, die diesen Anforderungen gerecht wird. Im Interesse unserer Patienten und der nachwachsenden Zahnärztegeneration fordern wir, nun endlich zu einem Abschluss zu kommen, um die qualitativ hochwertige zahnmedizinische Versorgung nicht zu gefährden“, sagte der BZÄK-Präsident Peter Engel.
Die Kammer betonte, Berechnungen zeigten, dass eine kostenneutrale Umsetzung der AppO-Z nicht möglich sei. „Die Politik ist damit in der Pflicht, sowohl die Ausbildungsbedingungen der angehenden Zahnärzte als auch die damit verbundenen finanziellen Rahmenbedingungen laufend an die steigenden Versorgungsanforderungen anzupassen“, forderte die BZÄK. © hil/aerzteblatt.de

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