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Medizin

Genom-Editing: Internationale Fachgesellschaften mahnen zur Zurückhaltung

Donnerstag, 3. August 2017

/natali_mis, stock.adobe.com

Maryland/Bethesda – Eine internationale Gruppe von elf Fachgesellschaften aus dem Bereich der Genetik spricht sich im American Journal of Human Genetics (2017; doi: 10.1016/j.ajhg.2017.06.012) gegen den vorzeitigen Einsatz des Genom-Editing in der Repro-Medizin aus, fordert aber eine verstärkte Forschung im Laborbereich, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollte. 

Die Stellungnahme betrifft in erster Linie die CRISPR/Cas9-Methode, die seit 2013 das Genom-Editing deutlich erleichtert hat. Das der Natur abgeschaute Verfahren – Bakte­rien setzen es zur Abwehr von Viren ein – ermöglicht es, den DNA-Doppelstrang an gewünschter Stelle zu zerschneiden. Zelleigene Enzyme führen dann eine Reparatur durch, die häufig zu einer Mutation führt. Es ist jedoch auch möglich, Mutationen zu entfernen und durch korrekte Versionen des Gens ersetzen zu lassen. US-Forschern ist es dieser Tage gelungen, einen Gendefekt bei Embryonen zu beheben. Es wurden aber keine Schwangerschaften angestrebt.

Öffentliche Debatte nötig

Dies ist aus Sicht der Fachgesellschaften auch richtig. Denn das Genom-Editing ist noch nicht perfekt. Die CRISPR/Cas9-Methode ist darauf angewiesen, dass die Zelle bestimmte Reparatursysteme (nämlich die homologe Rekombination, HDR) verwendet. Es muss zudem eine korrekte Version des Gens in der Zelle vorhanden sein, was nur bei autosomal-dominanten Erkrankungen der Fall ist, nicht aber auf den häufigeren auto­somal-rezessiven Erbgängen. Und schließlich steht mit der Präimplantationsdiagnostik schon jetzt ein Verfahren zur Verfügung, um autosomal-dominante Erbfehler zu eliminieren.

Diese Einschränkungen könnten in Zukunft jedoch überwunden werden, weshalb die Genetiker zur vermehrten Grundlagenforschung aufrufen. Die Fachgesellschaften haben jedoch auch erkannt, dass die Öffentlichkeit auf die wissenschaftlichen, ethi­schen und politischen Implikationen der neuen Technik vorbereitet werden muss. Diese Fragen können nicht von den Experten allein beantwortet werden, sondern nur durch eine allgemeine gesellschaftliche Diskussion, heißt es in der Stellungnahme.

Das Team um Kelly Ormond von der Stanford Universität nennt in seiner Stellungnah­me Prämissen, die vor dem Einsatz des Genom-Editings erfüllt sein müssen. Dazu gehö­rten neben einer überzeugenden medizinischen Rationale für den Einsatz auch der evidenzbasierte, sprich nachgewiesene klinische Nutzen, eine ethische Recht­fertigung sowie ein transparenter und öffentlicher Prozess unter Beteiligung aller betroffenen Gruppen.

Das Statement wurde unter Federführung der American Society of Human Genetics (ASHG) erstellt. Beteiligt sind weitere Fachgesellschaften aus dem angelsächsischen und asiatischen Bereich. Deutsche Fachgesellschaften gehören nicht zu den Unter­zeichnern. © rme/aerzteblatt.de

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