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Bundesgerichtshof verwirft Revision im Betrugsfall um Kontrast­mittel

Freitag, 18. August 2017

Karlsruhe/Hamburg – Das Urteil gegen einen 68-jährigen Apotheker und einen Geschäftsführer wegen ihrer Beteiligung an einem Großbetrug mit Röntgen-Kontrast­mitteln ist rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) habe die Revisionen der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte der BGH heute in Karls­ruhe mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (Az. 5 StR 46/17).

Das Landgericht Hamburg hatte den Apotheker vor einem Jahr wegen Betruges in 26 Fällen und Beihilfe zum Betrug in zehn Fällen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der ehemalige Geschäftsführer (60) des mittlerweile insolventen Radiologie-Unter­nehmens Hanserad erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren Haft wegen Beihilfe.

Beide hatten mitgewirkt an einem groß angelegten Betrugsmodell des 60-jährigen Chefs von Hanserad, der sich ins Ausland abgesetzt hat und mit internationalem Haftbefehl gesucht wird. Die Hamburger Staatsanwaltschaft vermutet ihn nach Angaben eines Sprechers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo er in Dubai eine Praxis führen soll. Deutschland hat ein Auslieferungsersuchen an die Emirate gerichtet, bislang aber ohne Erfolg. Der Schaden bei den Krankenkassen betrug rund acht Millionen Euro. © dpa/aerzteblatt.de

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