Politik
Heilpraktikerausbildung: Deutsche Hochschulmedizin sieht Reformbedarf
Freitag, 25. August 2017
Berlin – Die vom Münsteraner Expertenkreis vorgelegten Reformvorschläge für die Heilpraktikerausbildung werden derzeit in Deutschland heftig diskutiert. Nun schaltet sich auch die Deutsche Hochschulmedizin in die Debatte ein. Zudem bringen sich immer mehr Landesärztekammern und Landespsychotherapeutenkammern in die Debatte ein.
„Die angestoßene Diskussion ist wichtig. Den Vorschlag, nur auf der Basis eines erlernten therapeutischen Berufs eine Zusatzqualifikation zum Fach-Heilpraktiker zu erlauben, halten wir für sinnvoll“, erklärte Heyo K. Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages (MFT). Damit ließe sich eine ausreichende Patientensicherheit gewährleisten.
Komplementärmedizinische Ansätze könnten zwar eine wertvolle Ergänzung zu schulmedizinischen Verfahren sein, schreibt der MFT. Dafür bedürfe es aber „mehr wissenschaftlicher Evidenz als bislang“. Die hohen, seit langem etablierten Standards der medizinischen Ausbildung müssen in ähnlicher Weise auch für die Ausbildung der Heilpraktiker greifen, fordert der MFT.
Kritischere Auseinandersetzung gefordert
Der Deutschen Hochschulmedizin zufolge fehlt insbesondere bei der Anwendung alternativmedizinischer Verfahren „viel zu oft eine kritische Auseinandersetzung, auch in Teilen der Ärzteschaft“. Die Empfehlungen des Expertenkreises, für das Medizinstudium die wissenschaftsorientierte Medizin und die Kommunikationskompetenzen weiter zu stärken, gingen in die richtige Richtung.
Der MFT wies darauf hin, dass er das Thema bereits aktiv aufgegriffen hat. So sei 2015 der Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verabschiedet worden, der seitdem Eingang in die Lehrpläne finde und auch kommunikative Aspekte berücksichtige. 2017 habe der MFT außerdem ein Positionspapier zur Vermittlung der Wissenschaftskompetenz im Medizinstudium veröffentlicht.
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- Heilpraktikerwesen: Selbstbestimmung und Gefahr
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In die Debatte eingeschaltet haben sich heute auch Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Sie betonten, über Kompetenzen und Umfang der Erlaubnis von Heilpraktikern zur Ausübung der Heilkunde müsse innerhalb des Gesundheitswesens und der Gesundheitspolitik dringend kritisch diskutiert werden.
„Wir sind der Meinung, dass das Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 nicht mehr zeitgemäß ist und im Sinne der Patientensicherheit dringend kritisch hinterfragt werden muss“, sind sich Günther Matheis, Präsidenten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, und Peter Brettle, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, einig. Angesichts der weitreichenden Befugnisse eines Heilpraktikers, die Heilkunde am Menschen ausüben zu dürfen, sei eine Prüfung beim Gesundheitsamt, in der geschaut wird, ob von der Person Gefahren für die Volksgesundheit ausgehen, vollkommen unzureichend. Beide warnen davor, die Möglichkeiten von Heilpraktikern zu überschätzen.
Sie weisen darauf hin, dass Heilpraktiker auch nicht der sogenannten ärztlichen Pflichtenbindung unterliegen. Bei Ärzten und Psychotherapeuten hätten Patienten bei der Behandlung einen rechtlich verbürgten Anspruch darauf, dass die Aufklärungs-, Sorgfalts-, Verschwiegenheits- und Haftungsvorschriften beachtet werden, führten beide aus. Dies sei bei Heilpraktikern nicht der Fall.
„Heilpraktiker sind keine Pseudo-Ärzte für alternative Medizin“, warnt der Ärztekammerpräsident. Ärzte, die sich naturheilkundlich erfolgreich weitergebildet hätten, besäßen die Zusatz-Weiterbildung „Naturheilverfahren“. Peter Brettle, Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz sprach sich insbesondere für die Abschaffung der beschränkten Heilpraktikererlaubnis im Bereich der Psychotherapie aus. Beide Präsidenten warnten heute davor, dass Patienten die Kompetenzen von Heilpraktikern überschätzen und damit eine notwendige wissenschaftlich fundierte Behandlung ausbleibt. © may/EB/aerzteblatt.de

Die Naturheilkunde ist Besitz der gesamten Menschheit.

Wir konkurrieren nicht mit Ärzten/Psychotherapeuten!
Einen einzelnen spektakulären Behandlungsfehler eines Heilpraktikers ins Feld zu führen, ist angesichts des zahlreichen Ärztepfuschs, anhängiger Gerichtsverfahren (z. B. auch gegen vergewaltigende Ärzte), Alkohol- und Drogenabhängigkeit bei Ärzten sowuie mordende Pfleger armselig und an den Haaren herbeigezogen. Auch Patienten von Psychiatern und Psychotherapeuten werden manchmal falsch behandelt oder begehen trotz Behandlung Selbstmord.
Zum Schluss möchte ich klarstellen, dass in der Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie sehr intensiv unsere Behandlungsgrenzen aufgezeigt werden. Wir dürfen nur leichte psychische Störungen behandeln und helfen oft verzweifelten Menschen, die monatelange Wartezeit auf einen Therapieplatz zu überbrücken Meines Erachtens konkurrieren wir gar nicht mit Ärzten und Psychotherapeuten. Diese disqualifieren sich selbst, indem sie diese Diskussion zum Schaden Hilfesuchender angezettelt haben.

Um Naturheilkunde
Es geht nicht an, dass es da eine "Abkürzung" für diejenigen gibt, die sich zwar zum Heilen berufen fühlen, aber den langen Weg zur offiziellen Approbation nicht bewältigen wollen oder können!
Eine "Ausbildungs- und Prüfungsordnung" für Heilpraktiker würde ja bedeuten, dass 90% der Anforderungen der Approbationsordnung als unnötig zur Ausübung eines Heilberufs erklärt werden müssten - wozu sollten Ärzte und Psychologen dann noch studieren, wenn die Lerninhalte doch ganz offensichtlich nicht benötigt werden?
Wissenschaftliche Medizin bedeutet in erster Linie eine kleine Ergänzung zum alten Spruch "Wer heilt, hat recht", nämlich "wenn er denn beweisen kann, dass tatsächlich er geheilt hat"
Ihr Post bekräftigt nur die dringende Notwendigkeit, diesen "Stand" endgültig abzuschaffen. Dafür ist das HP-Gesetz übrigens ursprünglich gedacht gewesen: Keine neuen Erlaubnise zu erteilen!

Die Naturheilkunde lässt sich nicht verbieten.

Heilpraktiker sind Heilpraktiker und keine Pseudo-Ärzte
Die gültigen Patientenrechte finden nicht nur bei Ärzten, sondern auch für Heilpraktiker Anwendung. Diese sind im Patientenrechtegesetz, als Teil des BGB § 630 BGB geregelt.
Danach gelten auch für den Heilpraktiker solche Pflichten, wie die Schweigepflicht, die Informationspflicht, die Behandlung nur nach Einwilligung des Patienten, die Aufklärungspflichten, die Dokumentationspflicht, das Recht des Patienten zur Einsichtnahme in seine Patientenaktie und die Fortbildungspflicht."
Wie sich heraus stellt, gibt es Wissenslücken über Umfang der Ausbildung und der Rechtslagen zum Beruf des Heilpraktikers bei der Landesärztekammer und Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz. Vielleicht führt ja diese Kampagne und die Auseinandersetzung mit den erforderlichen Überprüfungswissen letztendlich dazu, dass das Qualifikationsniveau anerkennt honoriert wird.
Ich achte das Berufsbild und die vielen Jahre des Studiums des Arztes. Auch ich habe viele Jahre gelernt und wünsche mir dafür Achtung und keine Diskriminierung.
Ein Heilpraktiker arbeitet ergänzend zur Schulmedizin und kümmert sich u.a. um austherapierte Patienten. Er kennt seine Grenzen, vermittelt bei Bedarf Pat. an Ärzte, denn das Patientenwohl steht im Vordergrund.

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