Vermischtes
Prozessbeginn um Sterbehilfe in Hamburg
Donnerstag, 31. August 2017
Hamburg – Vor dem Landgericht Hamburg hat ein Prozess gegen einen Arzt des Vereins Sterbehilfe Deutschland begonnen. Dem 75 Jahre alten Mediziner wird Totschlag in zwei Fällen vorgeworfen. Das Gericht will aber zunächst nur über den Vorwurf der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen verhandeln, so wie es das Oberlandesgericht nach einem Streit um die Zulassung der Anklage entschieden hatte.
Hintergrund des Streits sind schwierige Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Sterbehilfe. Doch die Strafkammer will zunächst den Fall als solchen klären, bevor sie Grundsatzentscheidungen trifft. Der Anklage zufolge hatte der Arzt in einem Gutachten selbst festgestellt, „dass die Betroffenen geistig und körperlich rege und sozial gut eingebunden waren und der Grund für ihren Wunsch allein ihre Angst vor dem Altern und dessen Folgen waren“.
Seniorin sprach nicht über ihren Wunsch
Der Tod war mithilfe des Vereins Sterbehilfe Deutschland offenbar minuziös geplant. Die beiden Frauen waren laut Staatsanwaltschaft im Juni 2012 an den Vereinsvorsitzenden, den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch, herangetreten. Dieser hatte sie an den Arzt verwiesen. Der Mediziner erstellte das Gutachten, beschaffte den Angaben zufolge die Medikamente und brachte sie den Frauen. Die Einnahme protokollierte er. Nach der Feststellung des Todes habe er eine längere Zeit gewartet, und erst dann die Rettungskräfte verständigt.
In der Aufzeichnung des Anrufs, die das Gericht vorspielte, ist der Angeklagte zu hören, wie er mit vollkommen sachlicher Stimme dem Feuerwehrbeamten erklärt, dass zwei Frauen eines „nicht natürlichen Todes durch Suizid“ gestorben sind. Alle Dokumente, Erklärungen der Seniorinnen, deren Personalausweise und die Medikamentenpackungen waren auf einem Tisch um einen Blumenstrauß zurechtgelegt, wie ein Foto der Polizei zeigte.
Über ein freiwilliges Ausscheiden aus dem Leben oder den Verein Sterbehilfe hätten sie nie geredet, sagt der Bruder der älteren Seniorin als Zeuge. Sie hätten wöchentlich miteinander telefoniert, zuletzt noch am Vormittag des Todestages. Laut Anklage waren die beiden Seniorinnen nicht ganz sicher, dass sie sterben wollten, als ihnen der Arzt die Medikamente brachte. Sie hätten mit ihrer Entscheidung gehadert, die 81-Jährige habe geweint. Er habe den beiden Frauen jedoch suggeriert, dass ihre Entscheidung durchdacht und ohne Alternative sei. Daraufhin hätten sich die Frauen zur Selbsttötung bereit erklärt.
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Der Angeklagte wollte sich nach Angaben seines Anwalts noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Der Verein Sterbehilfe Deutschland verwies darauf, dass es in dem Prozess nur um Vorwürfe gegen den Arzt gehe.
Im Streit um die Zulassung der Anklage hatte das Hanseatische Oberlandesgericht den Totschlagsvorwurf verneint. Die Frauen hätten die freie Entscheidung und Kontrolle über das Geschehen bis zur Einnahme der todbringenden Medikamente behalten. Erst als sie das Bewusstsein verloren, hätte der anwesende Arzt die Pflicht gehabt, sofort die Rettungskräfte zu rufen. Er habe dies unterlassen, um eine Rettung zu verhindern. Daraus resultiere der Vorwurf der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen. Gleichwohl ließ das Oberlandesgericht die ursprüngliche Anklage „im Tenor“ zu. Und die lautet auf Totschlag. Die Strafkammer muss nun einen Weg aus dem juristischen Dilemma suchen.
Für den Fall gelten die damaligen Gesetze. Erst Ende 2015 hatte der Bundestag ein Verbot aller organisierten geschäftsmäßigen oder auf Gewinn ausgerichteten Formen von Suizidbeihilfe beschlossen. Danach hatte der Verein seine Tätigkeit nach eigenen Angaben eingestellt. © dpa/aerzteblatt.de

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