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Politik

Änderungen bei Wahlrecht für Behinderte erwartet

Freitag, 1. September 2017

/Christian Schwier, stock.adobe.com

Berlin – Parteien und Verbände rechnen in der kommenden Legislaturperiode mit Änderungen beim Wahlrecht für Behinderte. Dafür bestehe bei den im Bundestag vertretenen Parteien eine „grundsätzliche Bereitschaft“, sagte die Behinderten­beauf­tragte der Bundesregierung Verena Bentele heute.

Bei der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September sind rund 85.000 Frauen und Männer von der Wahl ausgeschlossen. Es handelt sich dabei mehrheitlich um Menschen mit einer geistigen Behinderung, die in einer „dauerhaften Vollbetreuung“ leben. Hinzu kommen rund 3.300 schuldunfähige Straftäter, die in psychiatrischen Krankenhäusern untergebracht sind.

Schwarze-Peter-Spiel

Pauschale Wahlrechtsausschlüsse sind laut der von Deutschland unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention von 2007 nicht zulässig. Stetig wiederkehrende Debatten über eine Änderung des Paragraphs 13 im Bundeswahlgesetz gibt es seit Inkrafttreten der Konvention 2009. Die große Koalition wollte sich des Themas in der jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode annehmen.

Laut Darstellung des behindertenpolitischen Sprechers der Unions-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer (CDU), sollte die Änderung im Rahmen einer großen Wahlrechtsreform erfolgen, bei der beispielsweise auch geplant war, die Zahl der Abgeordneten auf 630 zu begrenzen. Die Verhandlungen über dieses „Gesamtpaket“ seien jedoch im Frühjahr am Widerstand der SPD gescheitert. Er gehe nach diesen Erfahrungen davon aus, dass in der kommenden Legislaturperiode die angestrebten Reformen einzeln verhandelt würden, sagte Schummer. Darauf habe man sich innerhalb der CDU bereits verständigt.

Schummers Kollegin von der SPD, Kerstin Tack, gab dagegen der Union die Schuld am Scheitern. Trotz „wiederholter Gesprächsanläufe“ ihrer Partei habe die Union eine Änderung des Wahlrechts zur Abschaffung der Ausschlüsse nicht mittragen wollen und das Vorhaben „stetig blockiert“. Tacke verwies auf ein Positionspapier vom Januar, in dem sich die SPD-Fraktion für Änderungen beim Bundeswahl- und beim Europa­wahl­gesetz stark machte. Auf Ebene der Bundesländer hatten Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr pauschale Ausschlüsse in ihren Landeswahl­gesetzen gestrichen.

Derzeit liegen dem Bundesverfassungsgericht Wahlprüfungsbeschwerden von Betroffe­nen vor, die 2013 nicht an der Bundestagswahl teilnehmen durften. Unterstützt werden sie von der Bundesvereinigung Lebenshilfe und der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP). Der Zweite Senat hatte angekündigt, nach Möglichkeit in diesem Jahr entscheiden zu wollen. Federführender Richter ist Peter Müller, der frühere saarländi­sche Ministerpräsident. Auch wegen der Ferienzeit scheint es recht unwahrscheinlich, dass der Fall noch vor der Wahl geklärt wird.

CBP-Geschäftsführer Thorsten Hinz sagte, er hoffe, dass in der kommenden Legislatur­periode Bewegung in die Debatte komme. Zugleich sprach er sich gegen den in einer im vergangenen Sommer vorgelegten Studie des Bundesarbeitsministeriums vorge­schlagenen Lösungsweg aus, einen pauschalen Ausschluss durch eine Einzelfallprüfung zu ersetzen. „Wahlfähigkeitsprüfungen aufgrund von einer Behinderung und/oder einer psychischen Erkrankung sind mit dem Grundrecht nicht vereinbar“, so Hinz. © kna/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #79783
Practicus
am Samstag, 2. September 2017, 19:33

Dann

wünsche ich mir aber auch Wahlrecht für minderjährige Kinder, auszuüben durh die Eltern!
Ob eine Betreuungsperson den vermeintlichen Willen einer nicht geschäftsfähigen behinderten Person "umsetzt" oder Eltern für ihre Kinder, macht ja wohl keinen Unterschied.
LNS
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