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Politik

AOK fordert strukturelle Neuausrichtung der Digitalisierung

Dienstag, 12. September 2017

/WrightStudio, stock.adobe.com

Berlin – Fortschritte in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens erfordern eine andere Governance-Struktur. Dieser Auffassung ist der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, Martin Litsch. „Ich halte die Entscheidungsstrukturen in der gematik für gescheitert“, erklärte er beim Symposium „Digitales Gesundheitswesen 2021“, veranstaltet von der AOK-Tochter gevko gemeinsam mit der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen in Berlin.

Die Handlungsspielräume der für den Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI) zuständigen Betreibergesellschaft gematik seien sehr begrenzt. „Wir müssen weg von dieser Form der gemeinsamen Selbstverwaltung in der gematik hin zu einer unabhängigen Trägerschaft“, betonte er, analog etwa zur Bundesnetzagentur. Die Verantwortung für die Rahmenbedingungen dürfe nicht bei den Interessenvertretern selbst liegen, sondern sei eine staatliche Aufgabe.

Digitales Mittelalter

Die sektorenübergreifende Kommunikation zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens befinde sich immer noch im digitalen Mittelalter, konstatierte er. Beleg dafür seien die „Dauerbaustelle“ elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die abermals verlängerte Frist der Onlineanbindung der Arztpraxen und Krankenhäuser an die TI bis Ende 2018. „Wichtige Anwendungen wie die elektronische Patientenakte bleiben auf der Strecke“, kritisierte der Chef der Bundes-AOK. An Fristen glaube inzwischen niemand mehr.

Mehr Dynamik werde auch nicht durch ein Gesetz erreicht. „Die Akteure außerhalb der Gesundheitsbranche treiben uns aber an“, meinte Litsch. Beispiele seien Apps, Informationsangebote im Netz oder die Selbstvermessung mittels Wearables. Jenseits der gematik gebe es mittlerweile viele innovative Vernetzungsprojekte. Dabei seien viele technische Möglichkeiten bereits weiter als die eGK-Entwicklung. „Wir brauchen daher einen Befreiungsschlag“, forderte er. „Wir brauchen dezentrale Lösungen und keine Monokultur.“

Abkehr vom Zwei-Schlüssel-Prinzip

Litsch verwies zudem auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die im Mai 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Sie enthalte Neues etwa im Hinblick auf die informationelle Selbstbestimmung und die Datenhoheit des Versicherten. Mit Blick auf die europäische Gesetzgebung habe man in der letzten Gesellschafterversammlung der gematik daher entschieden, das Zwei-Schlüssel-Prinzip als Zugangsvoraussetzung für den Patienten zu seiner Patientenakte, etwa an einem Terminal in der Arztpraxis, als nicht mehr adäquat und zeitgemäß aufzugeben. Der Schlüssel des Patienten als rechtliche Grundlage sei ausreichend.

Die ePA verbessere die Kommunikation und werde zunehmend von den Patienten und auch vom Gesetzgeber gefordert, um die Versorgungsqualität zu erhöhen, denn „mehr Information bedeutet weniger Irrtum“. Litsch zufolge zeigen die Krankenkassen, darunter auch die AOK, viel Engagement, eigene elektronische Patientenakten (ePA) zu entwickeln. Dabei gehe es nicht darum, neue Datenberge zu schaffen. „Die sind da, sie müssen nur erschlossen werden“, meinte Litsch. „Der Koexistenz vieler kooperativer Netze gehört die Zukunft.“ Den Anspruch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf die Koordinationshoheit für eine Patientenakte sieht er jedoch kritisch. „Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.“ Allerdings sei die Forderung nach mehr Einheitlichkeit „sehr berechtigt“.

AOK-Gesundheitsnetzwerk als Plattform

Als Eigenentwicklung stellte Christian Klose von der AOK Nordost das AOK-Gesundheitsnetzwerk vor. Es soll über die Sektorengrenzen hinweg sämtliche Leistungserbringer vernetzen und den Patienten in den Mittelpunkt stellen. Die Interoperabilität der Lösung sei einer der wichtigsten Treiber dabei, so Klose. Umgesetzt werden soll eine dezentrale Datenhaltung. Daten des Patienten, etwa über Wearables, sollen einbezogen werden können.

Geplant sei ein „schlanker Start“ mit vier Anwendungen: ein Tagebuch für chronisch Erkrankte, das Aufnahme- und Entlassmanagement, der elektronische Impfpass und die Arzneimitteltherapiesicherheit. Ende Oktober soll ein Ärztenetz mit 45 Teilnehmern, zwei Kliniken und 8.000 Patienten mit dem ersten Piloten starten. Parallel dazu werde in Berlin zusammen mit den privaten Klinikketten Vivantes und Sana, einem weiteren Ärztenetz sowie als Industriepartner Cisco für den stationären Bereich eine Reihe von Anwendungsszenarien entwickelt.

KV-System als Innovationsinkubator

Vor dem Hintergrund von Entwicklungen wie Health-Apps, Dr. Google und Wearables will sich auch das KV-System neu positionieren und stärker einbringen. Für das Jahr 2018 kündigte Florian Fuhrmann von der KV Telematik GmbH „KV digital“ an, eine Anlauf- und Beratungsstelle etwa für Gründer, Unternehmen und Investoren, die diesen die Orientierung im Gesundheitsmarkt erleichtern soll.

Startups wolle man bei der App-Entwicklung unterstützen und dafür sorgen, dass die Bedürfnisse der niedergelassenen Ärzte nicht vergessen werden. „Wir wollen uns den Markt für Apps anschauen, die medizinischen Apps medizinisch, technisch und organisatorisch bewerten und eine Landkarte für Apps aus der ärztlichen Perspektive entwickeln.“ Ziel sei ein Koordinationssystem sowohl für Ärzte als auch für Patienten, welche Apps sinnvoll sind.

Zudem wolle man neben der Notfall-App weitere Apps entwickeln. So werde an einer „Notfall-SDK“ gearbeitet, die App-Hersteller und Aktenanbieter einbinden können, um direkt über KV-Connect aus dem Praxisverwaltungssystem verschlüsselt die Daten an Endgeräte und an Akten zu senden. Zudem soll ein Mentoring-Programm aufgebaut werden. Mit „KV digital check“ soll über Pitching-Formate und Scoring eine Einteilung und Bewertung der digitalen Angebote vorgenommen werden, um darauf Forschungspraxen der KBV aufzubauen, in denen neue digitale Angebote getestet und evaluiert werden können.

Dauerthema Patientenakte

Ein zentrales Thema bei der Podiumsdiskussion zu den Erwartungen an die künftige Bundesregierung war die ePA. Generell forderten die Vertreter der Ärzteschaft „mehr gesetzliche Beinfreiheit“, um bei Bedarf auch selbst IT-Lösungen für die Vertragsärzte entwickeln zu können. Es gebe nur wenige praxistaugliche Lösungen oder wenn, dann zu unerschwinglichen Preisen in einem zunehmend monopolistisch ausgerichteten Markt, kritisierte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Andreas Gassen.

Lars Lindemann, Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbands Fachärzte Deutschlands, plädierte für mehr Spielraum der Krankenkassen bei der Förderung von Selektivverträgen, um auch kleine disruptive Entwicklungen zu ermöglichen. „Monopolstrukturen erschweren Fortschritte in der medizinischen IT-Entwicklung“, meinte er. Darüber hinaus lobte er die Initiativen von AOK und Techniker Krankenkasse, eigene Lösungen für die ePA zu entwickeln. Eine einheitliche, für alle gleiche und zum gleichen Zeitpunkt verfügbare Lösung werde es nicht geben, sondern „die Lösungen werden wachsen“.

„Aus ärztlicher Sicht stellt sich die Frage: Wo ist die Patientenakte physisch verortet?“, gab KBV-Chef Gassen zu bedenken. Wichtig sei zudem, welche Daten gespeichert und welche priorisiert würden. Welche Daten müsse der Arzt zwingend kennen, weil sie ein Haftungsproblem auslösen können, welche kann der Patient löschen oder zusätzlich eintragen? Inhaltliche Regelungen seien hier viel entscheidender als der technische Bereich.

Digitalisierung kein Selbstzweck

Digitalisierung sei kein Selbstzweck, erklärte auch Werner Baumgärtner, Vorsitzender von Medi Geno Deutschland. Ärztliche Tätigkeiten sollen durch die Digitalisierung erleichtert und nicht erschwert werden. „Die Ärzte haben Angst vor einer Informationsflut, aus Haftungsgründen sind sie gezwungen, sich damit zu befassen.“

Aus Sicht von Oliver Schenk, Bundesgesundheitsministerium (BMG), muss sich noch zeigen, ob die derzeit entwickelten Lösungen für eine ePA „genau das abbilden werden, was wir unter einer elektronischen Patientenakte verstehen“. Die gematik entwickle die Akte und die erforderlichen Standards, verschiedene Anbieter setzten diese technisch um. Die arztgeführte ePA werde am Ende diejenige sein, die im Rahmen der TI, verankert im Gesetz, auf den Weg gebracht und auch abrechenbar gestaltet werde. Wichtig sei es, nicht nur technisch zu diskutieren, sondern die Digitalisierung als wirksames Instrument zur Verbesserung der Versorgung zu verstehen. „Daten werden künftig eine eigene Säule der medizinischen Versorgung“, betonte er.

© KBr/aerzteblatt.de

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