Politik
Niedrigschwellige Entlastungsangebote in der Pflege zu wenig bekannt
Montag, 18. September 2017
Berlin – Die Angebote der Pflegeversicherung für die Betreuung im Alltag sind Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen noch zu wenig bekannt. Darauf hat der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes Gernot Kiefer hingewiesen. Er rät, Versicherte und Pflegebedürftige sollten sich gezielt und direkt an ihre Pflegekassen wenden.
Nach dem Sozialgesetzbuch steht allen Pflegebedürftigen aller fünf Pflegegrade ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat zu. Dieser müsse beim Betreuungsdienstleister vorgestreckt werden und wird dann von der Pflegekasse erstattet. Beispiele für niedrigschwellige Entlastungsangebote sind stundenweise Betreuung, Unterstützung bei sozialen Kontakten, Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Aktivitäten außerhalb der Wohnung wie Einkauf oder Kinobesuch.
Mehr Menschen erhalten Leistungen
Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass der Bedarf an niedrigschwelligen Pflegeangeboten weiter steigen wird. Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes, Peter Pick, sagte, niedrigschwellige Betreuungsdienste ergänzten die Leistungsangebote der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege.
Anfang des Jahres wurde Pflegebedürftigkeit neu definiert und in fünf Pflegegrade (bisher drei Pflegestufen) unterteilt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geht mittelfristig von zusätzlich 500.000 Menschen aus, die nun in den Genuss von Pflegeleistungen kommen können.
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Niedrigschwellige Angebote können gerade für Menschen im Pflegegrad 1 eine sinnvolle Unterstützung im Alltag sein. Denn die Betroffenen könnten ihren Alltag noch überwiegend selbstständig meistern. Sie brauchten aber oft stundenweise Unterstützung im Haushalt oder bei der Betreuung. „Ich gehe davon aus, dass der Bedarf an solchen Angeboten steigen wird“, sagte Pick.
Gröhe hatte mit seiner dreistufigen Pflegereform in der zu Ende gehenden Legislaturperiode auch das Ziel verfolgt, dass Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause gepflegt werden sollen, statt stationär. Nach den Worten Kiefers können Leistungen ambulanter Pflegedienste heute deutlich flexibler als früher in Anspruch genommen werden.
© dpa/aerzteblatt.de

Noch unbekannter: Entlastungsleistungen sind auch rückwirkend möglich

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