Vermischtes
Tabakentwöhnung bei COPD: Kassenfinanzierte Intervention hilft fast jedem Zweiten
Donnerstag, 28. September 2017
Chemnitz – In Sachsen und Thüringen konnten fast 1.000 Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) auf Kosten der AOK Plus an dem Modellprojekt „Rauchfrei durchatmen“ teilnehmen. Zwölf Monate nach dem Ende der Intervention gelang es etwa 50 Prozent der Teilnehmer in der Studiengruppe mit Intensivangebot, mit dem Rauchen aufzuhören (Intention to treat, ITT: 38 Prozent).
Die durchschnittliche Erfolgsquote liege bei schwer abhängigen COPD-Patienten und vergleichbar strenger Erhebungsmethodik sonst eher um die 30 Prozent für Completer beziehungsweise 20 Prozent nach ITT, berichtet Studienleiter Stephan Mühlig, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Technischen Universität Chemnitz. Eine Gesetzesänderung, die es Kassen ermögliche, Rauchentwöhnungskurse und Medikamente zu erstatten, sei mehr als überfällig.
Ablauf der Intervention „Rauchfrei durchatmen“
Kontrollgruppe: Minimalintervention
(Zwischenstand: n = 257)
In einem kurzen Arztgespräch führt der Arzt eine Raucheranamnese durch, spricht die 5 A’s für aufhörbereite Raucher an beziehungsweise die 5 R’s für noch nicht aufhörbereite Raucher und übergibt eine Informationsbroschüre.
Interventionsgruppe: Maximalintervention
(n = 600)
An drei Gruppenkurstagen a jeweils circa 180 Minuten werden folgende Themen besprochen:
Rauchen und Tabakkonsum, Mein eigenes Rauchverhalten, COPD und Rauchen, Maßnahmen zur Tabakentwöhnung und medikamentöse Unterstützungsmöglichkeiten, Sucht- und Suchtmechanismen, Vorbereitung zum Rauchstopp, Rückfallprophylaxe sowie Ernährung und Sport nach dem Rauchstopp.
Bei Bedarf war auch eine Einzeltherapie möglich und eine medikamentöse Unterstützung.
Eine professionelle Tabakentwöhnung ist bis dato keine heilkundliche Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sondern wird lediglich als Präventionsmaßnahme bezuschusst. Auch die Kosten für eine medikamentöse Begleitbehandlung des Entzugssyndroms können die Kassen laut § 34 Absatz 1 SGB V nicht erstatten. „Dabei ist unlängst bekannt, dass die Tabakentwöhnung mit Abstand die kosteneffektivste Maßnahme im Gesundheitssystem darstellt. Mit keiner anderen Intervention lassen sich so kostengünstig gute Lebensjahre gewinnen“, sagt Mühlig dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ) und verweist auf eine Studie im BMJ aus dem Jahr 2004. Die ersten Zwischenergebnisse von „Rauchfrei durchatmen“ bestätigen den Erfolg einer vollfinanzierten Tabakentwöhnung ebenfalls, wie der Studienleiter dem DÄ vorab bestätigt. Das Projekt hat die TU Chemnitz in Kooperation mit dem Berufsverband der Pneumologen in Sachsen e.V. durchgeführt.
Vollfinanzierte Maximalintervention verbessert Nichtraucherquote
Im Rahmen des Modellprojekts bekamen Pneumologen und Psychotherapeuten entgegen der gesetzlichen Regelung die vollen Kosten durch die AOK Plus erstattet. Das Programm „Rauchfrei durchatmen“ wurde gemäß der S3-Leitlinie Tabakentwöhnung bei COPD entwickelt (siehe Kasten). Es basiert auf einer Gruppentherapie, bei Bedarf auch psychotherapeutischen Einzelsitzungen und Medikamenten, die mehr als 80 Prozent der Studienteilnehmer in Anspruch nahmen. Die E-Zigarette wurde gemäß der Leitlinie nicht empfohlen. Wie viele dennoch auf die elektronischen Helfer umgestiegen sind, sei noch nicht ausgewertet, sagt Mühlig.
Die Zwischenbilanz ist eindeutig: „Die Abstinenzraten waren weit höher als erwartet. Selbst die strenge Messung mittels CO-Werten aus der Atemluft resultierte in einer Erfolgsquote von etwa 40 Prozent Dauerabstinenz nach zwölf Monaten.“ Verlässt man sich nur auf die Selbstauskunft der Teilnehmer, könne man von etwa zehn bis 20 Prozent Falschangaben ausgehen. In der Kontrollgruppe lag die Nichtraucherquote weit darunter. „Unter zehn Prozent ist es in der Gruppe mit Routineversorgungsangebot in der Vergleichsgruppe gelungen, mit dem Rauchen über einen Zeitraum von zwölf Monaten aufzuhören. Die Abstinenzquote fiel hier also nur ein Viertel so hoch aus wie in der Maximalinterventionsgruppe.“ Die genauen Zahlen der Kontrollgruppe müssten aber noch abschließend ausgewertet werden, betont Mühlig. Die finalen Daten sollen Mitte 2018 vorliegen.
Tabakentwöhnung darf nicht mehr als Well-being und Lifestyle deklariert werden, wie es SGB V in § 34 fälschlicherweise vorgibt. Stephan Mühlig, Technische Universität Chemnitz
Erfolgsfaktoren: Commitment und Vollfinanzierung
Den Erfolg erklärt sich der Psychotherapeut zum einen aufgrund der Anbindung an die pneumologische Facharztpraxis. Alle Teilnehmer mussten regelmäßig für Untersuchungen einen Pneumologen aufsuchen. „Dadurch entsteht eine persönliche Bindung und Verbindlichkeit, dem Arzt über Fortschritte berichten zu können“, erklärt Mühlig. Der entscheidende Faktor sei jedoch wahrscheinlich die Vollfinanzierung durch die Krankenkasse, ist sich Mühlig sicher. „Bei kassenfinanzierten Kursen nehmen mehr Menschen teil, als bei teil- oder eigenfinanzierten Tabakentwöhnungskursen.“ Das zeige auch eine Re-Analyse von 14 Cochrane-Reviews mit mehr als 500 randomisiert kontrollierten Studien (Reda et al. 2012). Die Abstinenzrate steigt um 44 Prozent bei Vollfinanzierung und die Inanspruchnahme verdreifacht sich.
Notfalls würden wir aber auch vor dem Verfassungsgericht klagen. Das entsprechende Gutachten haben wir bereits vorliegen. Stephan Mühlig, Technische Universität Chemnitz
„Tabakentwöhnung darf nicht mehr als Well-being und Lifestyle deklariert werden, wie es SGB V in § 34 fälschlicherweise vorgibt.“ Auch die Patienten würden entsprechende Programme, die nur einige Kassen teilweise erstatten, nicht als vollwertige und damit effektive medizinische Leistung wahrnehmen. Gemeinsam mit dem Berufsverband der Pneumologen in Sachsen plädiert Mühlig dafür, den Paragrafen zu ändern. Erste Gespräche mit Bundestagsabgeordneten seien bereits erfolgt. „Notfalls würden wir aber auch vor dem Verfassungsgericht klagen. Das entsprechende Gutachten haben wir bereits vorliegen“, kündigt Mühlig an. © gie/aerzteblatt.de

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