Ausland
Arzneimittelhersteller sorgen sich um die Folgen des Brexits
Montag, 23. Oktober 2017
Berlin/Brüssel/London – Die Arzneimittelbranche in Deutschland schaut zunehmend sorgenvoll auf die Gespräche der Europäischen Union (EU) mit Großbritannien zum Brexit. „Damit kommen auf Arzneimittel-Hersteller vor allem in den Bereichen Im- und Export, klinische Studien sowie bei der Wahl des Firmensitzes weitreichende Änderungen zu“, sagte der Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), Elmar Kroth.
Großbritannien wird zum 30. März 2019 aus der EU ausscheiden und damit für die EU-Mitgliedstaaten zu einem Drittland werden. Der BAH appelliert daher an die politisch Verantwortlichen, „pragmatische Lösungen“ zu finden. Unabhängig davon sei die Arzneimittelindustrie „gut beraten, sich schon jetzt auf den Brexit vorzubereiten“, so der Verband.
Die größten Probleme erwartet der BAH beim Im- und Export: 2016 haben deutsche Arzneimittel-Hersteller laut dem Statistischen Bundesamt Waren im Wert von 6,3 Milliarden Euro nach Großbritannien exportiert und im Wert von 2,2 Milliarden Euro importiert. Nach dem Brexit müssen Hersteller laut BAH zusätzliche Zertifikate und Unterlagen nachweisen, wenn sie Wirkstoffe oder Arzneimittel in Großbritannien ein- oder ausführen möchten.
„Sollte es keine gegenseitige Anerkennung der Zertifikate geben, rechne ich mit Exportausfällen und Handelsverzögerungen“, warnte Kroth. Außerdem müssten Hersteller, die ihren Firmensitz in der EU haben und auch nach dem Brexit nach Großbritannien exportieren möchten, künftig dort eine Niederlassung eröffnen. „Das bedeutet für die Firmen einen Mehraufwand in personeller und finanzieller Hinsicht“, betonte er.
Ein weiteres großes Fragezeichen sieht der Verband beim Thema klinische Prüfungen. Es sei offen, ob Großbritannien gemeinsam in der EU erarbeitete Verfahren dazu anerkennen werde. Falls nicht, wären laufende klinische Prüfungen laut dem BAH nicht mehr rechtsgültig. „Im Zweifelsfall müssen Hersteller neue Genehmigungen beantragen, damit die laufenden Studien fortgeführt werden können“, warnte Kroth.

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