Ärzteschaft
Marburger Bund und Verdi wollen sich bei Tarifverträgen keine Konkurrenz machen
Donnerstag, 2. November 2017
Berlin – Der Marburger Bund (MB) und Verdi wollen eine Vereinbarung schließen, die sicherstellt, dass in den Krankenhäusern auch in Zukunft die Tarifverträge beider Gewerkschaften für die von ihnen vertretenen Berufsgruppen gelten. Das hat heute der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke, in Berlin angekündigt.
Die Vereinbarung sei eine Reaktion auf das Tarifeinheitsgesetz, mit dem der Gesetzgeber 2015 dem Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ wieder Geltung verschaffen wollte. Es sieht vor, dass bei Tarifkollisionen in einem Betrieb nur der Tarifvertrag gilt, den die Gewerkschaft geschlossen hat, die dort die meisten Mitglieder vertritt.
Berufsgewerkschaften wie der MB, die Pilotenvereinigung Cockpit oder die Gewerkschaft der Lokomotivführer sahen sich durch das Gesetz in ihrem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit eingeschränkt und legten Verfassungsbeschwerde ein. Auch Verdi schloss sich der Klage an.
Kein Antrag auf Mehrheitsfeststellung
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz in seinem Urteil im Juli dieses Jahres nicht wie erhofft gekippt, räumte Henke ein. Es habe aber klargestellt, dass die Verdrängungswirkung des Mehrheitstarifvertrages „tarifdispositiv“ sei, also Teil der Tarifverhandlungen sein könne.
Hier setze die Vereinbarung von MB und Verdi an. Sie sehe vor, dass der Ausschluss der Verdrängungswirkung in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern jeweils Voraussetzung für einen Tarifabschluss sei. Weder Verdi noch der MB würden zudem einen Antrag auf Mehrheitsfeststellung im Betrieb stellen, bekräftigte Henke. Das sei ein klares Signal an die Arbeitgeber, dass sich die Gewerkschaften nicht auf Kosten der Beschäftigten gegeneinander ausspielen ließen.
Erstmals sei der MB mit der Forderung nach einem Ausschluss der Verdrängungswirkung in die Tarifverhandlungen mit dem Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung (BG Kliniken) gegangen, sagte Henke. Weil die Arbeitgeberseite sich strikt geweigert habe, über diesen Passus zu verhandeln, seien die Tarifgespräche allerdings vorerst unterbrochen worden.
Henke erwartet turbulente Diskussionen auf der MB-Hauptversammlung
Die Mitglieder des MB müssen der geplanten Vereinbarung mit Verdi noch zustimmen. Die Hauptversammlung, die am 3. und 4. November in Berlin tagt, wird sich schwerpunktmäßig mit den Auswirkungen des Tarifeinheitsgesetzes beschäftigen. „Ich erwarte eine turbulente Diskussion“, meinte Henke. Da auch Verdi die Vereinbarung noch in den Gremien abstimmen müsse, rechne er vor Ende November nicht mit einem abschließenden Ergebnis.
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- Interview mit Rudolf Henke: „Wir werden weiter Tarifverträge schließen“
- Tarifeinheitsgesetz: Teilweise verfassungswidrig
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Henke betonte, er habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass das Tarifeinheitsgesetz doch noch abgeschafft werde. Zwar halte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für überwiegend verfassungskonform. Es fordere jedoch Nachbesserungen.
Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass auch kleine Gewerkschaften die Interessen ihrer Mitglieder wirksam vertreten können. Union und FDP hätten während ihrer gemeinsamen Regierungszeit kein Gesetz zur Tarifeinheit auf den Weg gebracht, und die Grünen hätten das Tarifeinheitsgesetz in seiner jetzigen Form strikt abgelehnt, sagte Henke. „Das bestärkt mich in der Hoffnung, dass das Gesetz unter einer neuen Regierung fallen gelassen wird.“
Der MB vertritt seit 2006 als eigenständige Tarifvertragspartei die Interessen der Krankenhausärzte. Zuvor hatte es fast 50 Jahre lang eine Kooperation mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft, später mit Verdi gegeben, die in Vollmacht für den MB Tarifverträge mit den Arbeitgebern aushandelte. © HK/aerzteblatt.de

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