Politik
Streit um Videosprechstunde
Montag, 13. November 2017
Berlin – Über die Videosprechstunde für Patienten, die dem Arzt bereits bekannt sind, hat sich ein Streit entzündet. Die Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelte, es gebe nicht genügend Ärzte, die diesen Service anbieten. Die Kassenärztliche Bundsvereinigung (KBV) weist die Vorwürfe zurück.
Susanne Mauersberg, Gesundheitsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, hält Sprechstunden per Video zwar für „sehr innovativ und sehr wichtig“. Allerdings würden die Ärzte diese nur „zäh“ umsetzen, erklärte sie. Mauersberg betonte, die Videosprechstunde müsse nicht an der Technik scheitern. Es gebe Portale wie Patientus, die jeder Arzt problemlos nutzen und die Kommunikation datensicher abwickeln könnte.
Höhere Vergütung notwendig
Sie bemängelte zugleich, Ärzteverbände und Kassen würden zu wenige Anreize schaffen. Der Arzt könne für die Videosprechstunde nur so viel abrechnen wie für ein Telefonat. Wenn die Kassen diesen Service pushen wollten, müssten sie den Betrag erhöhen, sagte Mauersberg. Bis dahin rät sie den Patienten, „dem Arzt gegenüber offensiver aufzutreten“.
Der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, sagte, man stehe bei diesem Service erst am Anfang. Es werde sich noch weiter verbreiten. Fest stehe jedoch, dass die Ärzte nicht blockierten, so Stahl. Allerdings sei die Videosprechstunde auch kein digitales Allheilmittel. Es könne jedoch, insbesondere im ländlichen Raum, unterstützend eingesetzt werden. Der Frankfurter Internist Pavel Khaykin beispielsweise hält die Videosprechstunde für „auf jeden Fall sinnvoll“. Seit Anfang August bietet er diesen Service an – „aber bisher gab es noch keine einzige Anfrage“ von Patienten, sagte er.
Videosprechstunde
Krankenkassen vergüten seit Kurzem Videosprechzeiten für ihnen bereits bekannte Patienten. Das gilt aber nicht für alle Fachgruppen und nur bei bestimmten Erkrankungen, etwa bei der Kontrolle chronischer Wunden und Operationswunden, der Beobachtung von Hautentzündungen oder zur Beurteilung von Bewegungseinschränkungen.
Auch die Landesärztekammer Hessen beurteilt die Videosprechstunden positiv, betont aber auch die Grenzen. Videosprechstunden könnten unter anderem bei der Überwachung chronisch Kranker oder bei Wundkontrollen sinnvoll sein, sagte Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. Der Einsatz von Elektronik stehe durchaus „im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung“.
Patienten ausschließlich aus der Ferne zu behandeln, sei dagegen laut Berufsordnung nicht erlaubt, betont die Kammer. „Wenn ein Arzt seine Patienten dagegen kennt und sie etwa bei leichten Erkrankungen oder Routinefällen telemedizinisch behandelt, dann sind die bequemen, schnellen und effizienten Informations- und Kommunikationsprozesse ausdrücklich zu begrüßen.“ Knoblauch zu Hatzbach geht davon aus, „dass diese Angebote weiter zunehmen“.
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KBV und GKV-Spitzenverband hatten sich 2016 über die technischen Anforderungen für Praxen und Videodienstleister geeinigt. Demnach müssen Ärzte vor der Videosprechstunde eine schriftliche Einwilligung einholen, das Gespräch darf nicht aufgezeichnet werden und die Übertragung muss speziell verschlüsselt sein. Seit Mitte dieses Jahres übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Videosprechstunden. Wie oft Ärzte und Patienten das seither genutzt haben, dazu gibt es noch keine Zahlen. © dpa/aerzteblatt.de

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